Frage geschrieben am 10.01.2012 22:43:59Betreff: DBA USA selbstständige Arbeit mit doppelter Staatsangehörigkeit in der BRD
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, lebe seit meiner Geburt in Deutschland und bin Inhaber eines Unternehmens (Hausverwaltung und Maklerservice), welches auch nur in der BRD tätig ist. Dies soll auch weiterhin so bleiben.
Da mein Vater US-Staatsbürger ist (Mutter deutsch), strebe ich die doppelte Staatsbürgerschaft an und habe dazu folgende steuerrechtlichen Fragen:
a: Muss ich nach Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft auch eine Einkommensteuererklärung oder andere in den USA abgeben mit meinem derzeitigen o.g. Status?
b: Bin ich dann mit meinem derzeitigen o.g. Status in oder ab irgendeiner Weise den USA Steuern schuldig?
c: Gibt es eventuell weitere steuerrechtliche Fragen, die ich klären bzw. über die ich bescheid wissen muss, bevor ich den US-Pass beantrage?
Beste Grüße
Antwort geschrieben am 11.01.2012 11:21:52
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
a:Muss ich nach Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft auch eine Einkommensteuererklärung oder andere in den USA abgeben mit meinem derzeitigen o.g. Status?
Die IRS verlangt von Ihnen eine Steuererklärung mit Ihrem weltweiten Einkommen auf Grund Ihrer amerikanischen Staatsangehörigkeit. Ob Sie deshalb eine Steuerzahlung leisten müssen, spielt dabei keine Rolle. Nach Ihrer Schilderung ist bei Vorliegen von Einkünften ausschließlich in Deutschland nicht von einer Steuerzahlungspflicht in USA auszugehen.
Hier der Hinweis von der Homepage der IRS:
U.S. Citizens and Resident Aliens Abroad
If you are a U.S. citizen or resident alien, the rules for filing income, estate, and gift tax returns and paying estimated tax are generally the same whether you are in the United States or abroad. Your worldwide income is subject to U.S. income tax, regardless of where you reside.
When to File
If you are a U.S. citizen or resident alien residing overseas, or are in the military on duty outside the U.S., on the regular due date of your return, you are allowed an automatic 2-month extension to file your return and pay any amount due without requesting an extension. For a calendar year return, the automatic 2-month extension is to June 15.
If you are unable to file your return by the automatic 2-month extension date, you can request an additional extension to October 15 by filing Form 4868 before the automatic 2-month extension date. However, any tax due payments made after June 15 will be subject to both interest charges and failure to pay penalties.
Where to File
If you are a U.S. citizen or resident alien (Green Card Holder) and you live in a foreign country, mail your U.S. tax return to:
Department of the Treasury
Internal Revenue Service Center
Austin, TX 73301-0215
USA
Estimated tax payments should be mailed with form 1040-ES to:
Internal Revenue Service
P.O. Box 1300
Charlotte, NC 28201-1300
USA
Taxpayers with an AGI (Adjusted Gross Income) of $57,000 or less can electronically file their tax return for free using freefile. Taxpayers with an AGI greater than $57,000 can either use the Free File Fillable Forms or efile by purchasing commercial software. A limited number of companies provide software that can accommodate foreign addresses. To determine which will work best for you, get help choosing a software provider.
Taxpayer Identification Number
Each taxpayer who files, or is claimed as a dependent on, a U.S. tax return will need a social security number (SSN) or individual taxpayer identification number (ITIN). To obtain a SSN, use form SS-5, Application for a Social Security Card. To get form SS-5, or to find out if you are eligible for a social security card, contact a Social Security Office or visit Social Security International Operations. If you, or your spouse, are not eligible for a SSN, you can obtain an ITIN by filing form W-7 along with appropriate documentation.
b: Bin ich dann mit meinem derzeitigen o.g. Status in oder ab irgendeiner Weise den USA Steuern schuldig?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen sind Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit dort zu versteuern, wo Sie die Tätigkeit ausüben. Die USA kann daher keine Steuern erheben.
c: Gibt es eventuell weitere steuerrechtliche Fragen, die ich klären bzw. über die ich bescheid wissen muss, bevor ich den US-Pass beantrage?
Vor Erhalt der Staatsbürgerschaft sind Sie nicht verpflichtet, Sie sollten sich aber bereits jetzt informieren, welche Fristen etc. einzuhalten sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.01.2012 00:57:45
Sehr geehrte Frau Zerban,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nur zum Verständnis frage ich nochmal nach:
Solange sich an meiner o.g. Situation nichts ändert bin ich der USA keine Art von Steuer schuldig also auch keine Einkommenssteuer egal wie hoch die Einkünfte aus meiner gewerblichen Tätigkeit in Deutschland sind?
Stutzig macht mich dieser Eintrag auf der Seite der US Botschaft:
8. Ich bin im Ausland lebender amerikanischer Staatsbürger ohne amerikanisches Einkommen, aber mit einem beträchtlichem ausländischem Einkommen. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Amerikanische Staatsbürger müssen ihr Einkommen weltweit auf ihrer amerikanischen Steuererklärung angeben. Wenn Sie Einkommensteuer im Ausland bezahlen, kommen Sie für eine Steueranrechnung in Frage. Publikation 514 erläutert, wie diese ausländische Steueranrechnung berechnet wird.
Darüber hinaus können Sie auch für eine Steuerbefreiung für ausländische Arbeitseinkünfte. Die Voraussetzungen und die auszufüllenden Formulare werden in IRS-Publikation 54 erläutert.
Sehr geehrte Frau Zerban,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nur zum Verständnis frage ich nochmal nach:
Solange sich an meiner o.g. Situation nichts ändert bin ich der USA keine Art von Steuer schuldig also auch keine Einkommenssteuer egal wie hoch die Einkünfte aus meiner gewerblichen Tätigkeit in Deutschland sind?
Stutzig macht mich dieser Eintrag auf der Seite der US Botschaft:
8. Ich bin im Ausland lebender amerikanischer Staatsbürger ohne amerikanisches Einkommen, aber mit einem beträchtlichem ausländischem Einkommen. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Amerikanische Staatsbürger müssen ihr Einkommen weltweit auf ihrer amerikanischen Steuererklärung angeben. Wenn Sie Einkommensteuer im Ausland bezahlen, kommen Sie für eine Steueranrechnung in Frage. Publikation 514 erläutert, wie diese ausländische Steueranrechnung berechnet wird.
Darüber hinaus können Sie auch für eine Steuerbefreiung für ausländische Arbeitseinkünfte. Die Voraussetzungen und die auszufüllenden Formulare werden in IRS-Publikation 54 erläutert.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 27.01.2012 08:08:54
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Nachfrage.
Diese Hinweise entsprechen den Ausführungen, die ich hier gemacht habe. Als US-Staatsangehöriger müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, je nach Art der Tätigkeit kommt es zu einer Freistellung der (aus US-Sicht ausländischen) Einkünfte oder einer Steuerpflicht in USA unter Anrechnung der ausländischen Einkommensteuer. Da Sie keinen Betrieb in USA haben, sind die Einkünfte dort steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Nachfrage.
Diese Hinweise entsprechen den Ausführungen, die ich hier gemacht habe. Als US-Staatsangehöriger müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, je nach Art der Tätigkeit kommt es zu einer Freistellung der (aus US-Sicht ausländischen) Einkünfte oder einer Steuerpflicht in USA unter Anrechnung der ausländischen Einkommensteuer. Da Sie keinen Betrieb in USA haben, sind die Einkünfte dort steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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