Frage geschrieben am 19.07.2011 19:40:44

Betreff: Darlehenszinsen Abzugsfähigkeit


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Steuerprofis,
mich interessieren die formalen Voraussetzungen (möglichst Auflistung aller grundsätzlich üblichen Bedingungen), unter denen Darlehenszinsen als Werbungsausgaben bei fremdvermietetem Wohneigentum steuerlich abzugsfähig sind.
Insbesondere interessiert: Ist eine zeitnahe (zum Kauf der fremdvermieteten ETW) Aufnahme des Darlehens und zeitnahe Eintragung der Grundschuld zwingend notwendig?
Konkretes Beispiel: Es wird beabsichtigt, eine ETW als Kapitalanlage zwecks gewerblicher Vermietung zu kaufen (Büro- und Praxisräume). Diese soll vorerst aus eigenen Ersparnissen finanziert werden (es wird kein Bankdarlehen aufgenommen). Mit einer Verzögerung von 3 Monaten bis einem Jahr soll danach eine weitere ETW zur Eigennutzung erworben werden. Ein Bankdarlehen wird aufgenommen und als Grundschuld auf die fremdvermietete ETW eingetragen. Bezahlt wird damit allerdings die eigengenutzte ETW. Sind die dabei anfallenden Darlehenszinsen und sonstigen Darlehenskosten als Werbungsaufwendungen für die fremdvermietete Wohnung absetzbar?


Antwort geschrieben am 19.07.2011 22:27:01
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung nach den Grundsätzen dieser Platform.

Sie können die Fremdkapitalzinsen immer dann abziehen, wenn Sie mit dem Fremdkapital eine vermietete Immobilie erworben haben.
Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Sie den Kredit auch für den Kauf der Wohnung verwendet haben.

Sie haben die Beweislast, dass die Zinsen mit der Wohnung in Zusammenhang stehen.

Das bedeutet, eine zeitliche Streckung, wie bei Ihnen ist nicht möglich.

Damit der Abzug der Schuldzinsen gelingt, kommt es entscheidend auf die getrennte Darlehensaufnahme und die getrennte Kaufpreiszahlung an.

Bei Bau eines Hauses, dass gemischt genutzt wird, müssen z.B. auch verschiedene Konten genutzt werden, wenn Fremdmittel aufgenommen werden, damit eine Zuordnung eindeutig erfolgen kann.


Mit freundlichen Grüßen

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