Frage geschrieben am 24.10.2007 09:38:00

Betreff: Darlehn selbstgenutzter ETW aufstocken, Schuldzinsen gegen E. aus V+V rechnen


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich möchte ein Haus kaufen, Kaufpreis 200 TEUR.

Zur Zeit wohne ich seit 10 Jahren in meiner Eigentumswohnung,
Wert ca. 180 TEUR, Darlehnsrestschuld ca. 50 TEUR.

Diese ETW möchte ich vermieten, erziele also Einkünfte aus V+V, ca. 7 TEUR /Jahr.
Auf die ETW möchte ich einen Kredit aufnehmen (aufstocken oder neu) um die
Schuldzinsen gegen die Einküfte aus V+V in meiner ESTE zu rechnen.

Ist das steuerlich möglich ? Was ist zu beachten ?


Antwort geschrieben am 24.10.2007 10:31:01
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das entgegengebrachte Vertrauen. Aufgrund Ihrer Informationen und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes werde ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Ich bitte jedoch zu beachten, dass meine Antwort nur die Aspekte des von Ihnen geschilderten Sachverhalts umfasst und nicht bekannte, relevante Tatbestände zu einem anderen Ergebnis führen können. Daher handelt sich nur um eine erste Einschätzung des steuerlichen Problems. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses möglich. Und nun zu Ihrer Frage:

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind vor allem die Aufwendungen für ein Darlehen, das zur Finanzierung des Grundstückserwerbs, der Anschaffung oder Herstellung der Baulichkeit auf der einen Seite oder für Erhaltungsaufwand auf der anderen Seite verwendet wird (BFH BStBl. 1981 II S. 510). Durch die beabsichtigte Vermietung der ETW erzielen Sie dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und können dann die Zinsen aus der Darlehensrestschuld als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Sofern Sie Instandsetzungsarbeiten, dies sind Erhaltungsaufwendungen, für die Wohnung durchführen wollen, können Sie das Darlehen entsprechend aufstocken und auch hier die Zinsen abziehen.

Sie haben aber auch noch eine andere Gestaltungsmöglichkeit. Da Sie betreffend der Vermietung der ETW Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, können Sie auf einem Bankkonto nur die Mieteinnahmen ansammeln und privat verbrauchen, beispielsweise zur Finanzierung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, und die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für das vermietete Objekt durch eine Darlehensaufnahme von einem anderen Bankkonto bestreiten. Dadurch sind auch sämtliche Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar( s. Schmidt EST-Kommentar 26. Aufl. § 9 RZ 8 ).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehe für eine weiter gehende Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater


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