Frage geschrieben am 25.02.2010 15:50:56Betreff: Deutsche Rentner in Frankreich
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Wir bekommen in Deutschland
eine Altersrente von 1600 Euros monatlich (1450 E nach Abzug von Krankenversicherung)
eine Betriebsrente von 428 Euros monatlich (361 E nach Abzug von Krankenversicherung)
Vermögenseinkünfte aus Dividenden in Höhe von ca. 3500 Euros jährlich.
Wir haben zuletzt in 2006 ein Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom deutschen Finanzamt erhalten. Darin wurde die zu zahlende Steuer auf „null“ berechnet, mit dem Vermerk: „sofern sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht wesentlich ändern, brauchen Sie künftig keine Einkommensteuererklärung abzugeben“.
In Frankreich sind wir bis jetzt nicht aufgefordert worden, eine Steuererklärung auszufüllen. Wir haben hier auch kein Einkommen, nur eine Summe von ca. 80.000 Euros die auf eine Lebensversicherungsanlage fest angelegt ist (Auszahlung in 2012).
Unsere Fragen:
1. müssen wir damit rechnen, dass das deutsche Finanzamt von uns für 2009 eine Steuererklärung verlangt?
2. da wir vorwiegend in Frankreich uns aufhalten, überlegen wir, ob wir den offiziellen 1. Wohnsitz in Frankreich verlegen sollten. Was wäre in diesen Fall steuermäßig für uns einfacher? Den Wohnsitz in Deutschland ganz aufgeben oder es als 2. Wohnsitz ummelden? (wobei wir damit rechnen, irgendwann wieder nach Deutschland umzuziehen). Wenn der 1. Wohnsitz in Frankreich ist, müssen wir dann damit rechnen, in beide Länder Steuer zahlen zu müssen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Antwort geschrieben am 25.02.2010 16:28:28
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Solange Sie in Deutschland EINEN Wohnsitz haben, sind Sie im Rahmen des § 1 EStG in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Deutschland den Erst-oder Zweitwohnsitz haben, auf die melderechtlichen Vorschriften kommt es dabei nicht an.
Müssen wir damit rechnen, dass das deutsche Finanzamt von uns für 2009 eine Steuererklärung verlangt?
Die Finanzbehörden schreiben verstärkt seit 2010 Rentner an, um deren Steuerpflicht zu überprüfen. Das könnte auch in Ihrem Falle geschehen, auch wenn das Finanzamt in der Vergangenheit seit dem Jahre 2007 keine Abgabe einer Einkommensteuererklärung mehr verlangt hat. Sie würden dann unter Umständen aufgefordert werden, für die Jahre 2007-2009 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach Ihren Sachverhaltsangaben zu den Besteuerungsgrundlagen wird aber für die Jahre 2007 bis 2009 wohl keine Einkommensteuer anfallen, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Eingangsfreibetrag zur Einkommensteuer für Ehegatten liegen wird. Wenn Sie das dem Finanzamt unter Vorlage von Kopien Ihrer Einkünfte so mitteilen, wird das Finanzamt dann in der Regel von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichten.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland ganz aufgeben und nach Frankreich ziehen, dann liegt in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht vor, da die bezogene Rente und die Versorgungsgsbezüge (Betriebsrente) Einkünfte im Sinne des § 49 EStG darstellen. Im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht müssen Sie auch bei einem ausschliesslichen Wohnsitz in Frankreich diese Einkünfte in Deutschland versteuern, wobei Ihnen dann keine Freibeträge zustehen. Somit entsteht dann eine deutsche Steuerschuld. Eine Doppelbesteuerung verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich, d.h. Sie müssen auch bei Innehaben des Wohnsitzes im Frankreich, die Rente und die Versorgungsbezüge (Betriebsrente) nur in Deutschland und nicht in Frankreich versteuern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mir meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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