Direktversicherung / Deferred Compensation
Hallo zusammen,
ich habe die letzten Jahre in eine Form der Altersvorsorge, eine sogenannte Deferred Compensation investiert. Dabei konnte man auf bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze an Gehalt verzichten und der Arbeitgeber erteilt im Gegenzug eine Versorgungszusage für das 60. Lebensjahr mit bis dahin fester Verzinsung.
Bis 2005 wurden darüber hinaus Beiträge zu Direktversicherungen nach § 40b EStG in Höhe von bis zu 1752,- EUR mit 20% pauschal zu besteuern.
Danach wurden die beiden Vorsorgeformen steuerlich zusammengelegt.
So, jetzt zu meinen beiden Fragen:
1. In einem Jahr, in 2003, hatte ich sowohl auf 2000,- € Gehalt (sind weniger als die damalige Beitragsbemessungsgrenze) verzichtet, also in die aufgeschobene Vergütung (Deferred Compensation) investiert und gleichzeitig 1752,- € mit pauschaler Besteuerung in eine Direktversicherung eingezahlt. Man sagte mir im Personalbüro, dass dies kein Problem sei, da es sich damals noch um zwei aus steuerlicher Sicht völlig unterschiedlich zu behandelnden Atersvorsorgeformen handelte. Stimmt das?
2. Wenn ich mit der Deferred Compensation 2000,- der Versteuerung entziehe, so sieht das das Finanzamt ja gar nicht, da auf der Lohnsteuerbescheinigung halt einfach nur ein entsprechend niedrigeres Bruttogehalt steht. Das ist mir irgendwie suspekt, denn normalerweise muss man denen doch alles zusätzlich erklären, was ich aber nicht gemacht habe. Habe ich einen Fehler gemacht?
Vielen Dank
psychoxxx
-- Editiert von psychoxxx am 08.07.2010 07:04
von Panic am 08.07.2010 07:03
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