Frage geschrieben am 07.03.2010 16:34:52

Betreff: Diverse: Buchungsfrage Eröffnungsbilanz; Gewerbeabmeldung


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 43,00
Status: Geschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgenden Sachverhalt, bei welchem ich Ihren Rat benötige.

Die Bilanz zum 31.12.2008 meines Gewerbebetriebs wurde von einem Steuerbüro angefertigt. Zum 6.3.2009 habe ich meine selbständige gewerbliche Tätigkeit abgemeldet (Gewerbeabmeldung). Ich bereite gerade die Buchführung der letzten Monate im WJ 2009 vor, um meine Einkommensteuererklärung fertig zu machen.

Folgende Posten aus der alten Bilanz (Aktivseite, ausgewiesen als "sonstige Vermögensgegenstände") muss ich in der Eröffnungsbilanz berücksichtigen:

AKTIVSEITE-KONTENNACHWEIS
(...)
sonstige Vermögensgegenstände
1540 Steuerüberzahlungen..............444,55
1570 Abziehbare Vorsteuer...........2.400,72
1571 Abziehbare Vorsteuer 7%..........12,30
1576 Abziehbare Vorsteuer 19%..........0,13-
1776 Umsatzsteuer 19%.................131,61-
1789 Umsatzsteuer lfd. Jahr..........2.272,80-

Saldo = 453,03 €

1.) Es stellt sich die Frage, wie ich diesen Saldo in der Eröffnungsbilanz berücksichtigen muss.

2.) Am 12.03.2009 überweist mir das FA einen Betrag iHv 444,55 €, dieser entspricht der ausgewiesenen Steuerüberzahlung (siehe oben). Wie muss ich diesen Sachverhalt buchen (auf welchen Konten im SKR03)?

3.) In der Bilanz sind desweiteren Rückstellungen iHv 900 € ausgewiesen. Erst nach dem Stichtag meiner Gewerbeabmeldung kam die Rechnung vom Steuerberater. Kann ich diese und andere direkt im Zusammenhang mit der Schließung des Geschäfts noch berücksichtigen, oder muss ich etwa die Rückstellung gewinnerhöhend auflösen?

4.) Die beweglichen WGer des SAV (150-1000er-Sammelposten nach §6 Abs. 2a EStG) wurden ebenso wie die Büroeinrichtung verkauft. Ich habe sie nicht ausgebucht, beabsichtige aber eine anteilige Abschreibung über die Zeit bis zur Auflösung des Gewerbebetriebs. Was mache ich mit dem Sammelposten am Ende? Darf ich für die AfA nur die ersten drei Monate ansetzen?

Es stellt sich insgesamt die Frage, zu welchem Stichtag die Bilanz aufzustellen ist.

Mit freundlichen Grüßen

DVA3188



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