Frage geschrieben am 03.11.2009 11:20:22

Betreff: Doppelsteuerabkommen Deutschland/USA


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 100,00
Status: Beantwortet
Ich bin der 'beneficiary' des Vermögens einer in den USA verstorbenen Person und zwar handelt es sich dabei um einen
'rollover IRA account'.
Das Geld ist angelegt in verschiedenen Fonds der Firma VANGUARD und zwar
a, Wellesley Income Fund
b, Value Index Fund
c, Equity Income Fund
Nach Übertragung der Konten habe ich von VANGURD das Formula W-8BEN zur Vermeidung von doppelter Besteuerung bekommen. In Part II Zeile 10 wird dabei die Angabe des Artikels aus dem Doppelsteuerabkommen Deutschland- USA verlangt und die Gründe für die Anspruchnahme dieses Vertrags.
Ich bin Rentner und lebe in Deutschland und habe nie in den USA gelebt.


Antwort geschrieben am 03.11.2009 14:19:23
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Die Erklärungen, die Sie in diesem amerikanischen Steuerformular abgeben, sind von wesentlicher Bedeutung für die Besteuerung dieser Zinsen in den USA. Nach Ihrer Schilderung sind Sie in USA nicht ansässig im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens.

Das Doppelbesteuerungsabkommen USA - Deutschland weist die Besteuerung von Zinserträgen nach Art. 11 Abs. 1 DBA ausschließlich dem Staat zu, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist (Zitat: Art. 11 Abs. 1 DBA Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden) In dem Artikel wird auch klargestellt, dass "Zinsen" iSd. Abs. 1 nur solche sind, die als Privatperson erzielt werden.

Bei Ihnen sind diese Zinserträge damit ausschließlich in Deutschland zu versteuern. Um dies gegenüber der amerikanischen Finanzbehörde klarzustellen und einen Steuerabzug zu verhindern, dient dieses Formular W-8BEN.

Wenn Sie also nachweisen, bzw. hier diese Erklärung abgeben, dass Sie ausschließlich in Deutschland ansässig sind, entfällt jeglicher Quellensteuerabzug in USA, da Sie dort keine Steuererklärung abgeben müssen und keine Steuern zahlen müssen.

Dabei kreuzen Sie unter "Part II Claim of Tax Treaty Benefits (if aplicable) das Kästchen vor Tz.9 a an und füllen dann weiter die Lücke aus (Germany) nach "the owner is a resident of .GERMANY .. within the ..
Damit verweisen Sie auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern. Diese Information zusammen mit Ihren persönlichen Angaben zu Ihrem Wohnsitz und fehlender US-Steuernummer und der eidesstattlichen Versicherung unter Part IV bestätigt Ihren Status als "nicht in USA ansässig".

Die Angaben unter Part II, Tz. 10 müssen Sie nur dann machen, wenn die Tz. 9 mit ihren Unterfragen nicht auf Sie zutrifft. (Zitat aus der Anleitung zu diesem Formular: Line 10 must be used only if you are claiming treaty benefits that require that you meet conditions not covered by the representations you make in lines 9a through 9 e)


Sie müssen allerdings dann im Rahmen Ihrer Steuererklärung in Deutschland dann diese Zinserträge vollständig angeben, die amerikanische Finanzbehörder verschickt hierbei auch Kontrollmitteilungen an die deutsche Finanzverwaltung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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