Frage geschrieben am 15.05.2010 13:32:18

Betreff: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkostenzuschuss


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
Bislang habe ich am Ort meines Arbeitsplatzes meinen Haushalt in einer Mietwohnung geführt. Ich habe diese Wohnung aufgegeben und meinen Haushalt in eine vergleichbare
Wohnung in einer 300 km entfernten Stadt wegverlegt. Ich bin ledig ohne Kinder.

Ich bin also nun Wochenendpendler, fahre Sonntag abends von dieser neuen Wohnung zum Haus meiner Eltern im Ort des Arbeitsplatzes (als Zweitwohnsitz gemeldet), übernachte Werktags in meinem früheren Kinderzimmer bzw. auf einer Couch in meinem Büro (ich arbeite viel) und fahre Freitags wieder zurück zu meinem Erstwohnsitz und verbringe dort das Wochenende. Die Pendelei erfolgt mit dem eigenen PKW.

1. Mein Arbeitgeber (AG) will die wöchentliche 300km-Fahrt von meinem Erstwohnsitz zum Arbeitsort per Fahrtkostenzuschuss 0,30 / km erstatten. Wird dieser Zuschuss mit 15% pauschalversteuert (zusätzliche Abführung seitens AG an Finanzamt) und ist er sozialabgabenfrei (AG und AN) ?

2. Sind die wöchentlichen 300km-Heimfahrten zu meiner eigenen Wohnung mit dem eigenen PKW Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung und mit 0,30/km unbegrenzt ansetzbar ? Könnte auch die Heimfahrt gemäss Punkt 1. auch vom Arbeitgeber erstattet werden ?

3. Wie mache ich als Single ohne Familie glaubhaft, dass der "Mittelpunkt meines Lebensinteresses" sich nun in der 300km entfernten Stadt befindet, falls das FA dem widersprechen sollte ? Neben meinem kompletten Hausrat, der sich nun dort befindet, bin ich dort auch Mitglied in einem Fitnessstudio und gehe dort abends aus. Freunde habe ich dort auch schon gefunden, meine dortigen Tankbelege bewahre ich auch auf. Sozialen Umgang in meinem früheren Wohnort habe ich - mit Ausnahme meiner Eltern - nicht.

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