Frage geschrieben am 15.05.2010 13:32:18Betreff: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkostenzuschuss
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
Wohnung in einer 300 km entfernten Stadt wegverlegt. Ich bin ledig ohne Kinder.
Ich bin also nun Wochenendpendler, fahre Sonntag abends von dieser neuen Wohnung zum Haus meiner Eltern im Ort des Arbeitsplatzes (als Zweitwohnsitz gemeldet), übernachte Werktags in meinem früheren Kinderzimmer bzw. auf einer Couch in meinem Büro (ich arbeite viel) und fahre Freitags wieder zurück zu meinem Erstwohnsitz und verbringe dort das Wochenende. Die Pendelei erfolgt mit dem eigenen PKW.
1. Mein Arbeitgeber (AG) will die wöchentliche 300km-Fahrt von meinem Erstwohnsitz zum Arbeitsort per Fahrtkostenzuschuss 0,30 / km erstatten. Wird dieser Zuschuss mit 15% pauschalversteuert (zusätzliche Abführung seitens AG an Finanzamt) und ist er sozialabgabenfrei (AG und AN) ?
2. Sind die wöchentlichen 300km-Heimfahrten zu meiner eigenen Wohnung mit dem eigenen PKW Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung und mit 0,30/km unbegrenzt ansetzbar ? Könnte auch die Heimfahrt gemäss Punkt 1. auch vom Arbeitgeber erstattet werden ?
3. Wie mache ich als Single ohne Familie glaubhaft, dass der "Mittelpunkt meines Lebensinteresses" sich nun in der 300km entfernten Stadt befindet, falls das FA dem widersprechen sollte ? Neben meinem kompletten Hausrat, der sich nun dort befindet, bin ich dort auch Mitglied in einem Fitnessstudio und gehe dort abends aus. Freunde habe ich dort auch schon gefunden, meine dortigen Tankbelege bewahre ich auch auf. Sozialen Umgang in meinem früheren Wohnort habe ich - mit Ausnahme meiner Eltern - nicht.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 15.05.2010 19:13:24
Sehr geehrter Fragender,
Sie stellen 3 umfassende Fragen zu einem niedrien Einsatz. Ich bitte, den Einsatz angemessen zu erhöhen.
geschrieben am 15.05.2010 19:13:24
Steuerberater Werner Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
Steuerberatung
Bewertungen: 25
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Sehr geehrter Fragender,
Sie stellen 3 umfassende Fragen zu einem niedrien Einsatz. Ich bitte, den Einsatz angemessen zu erhöhen.
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 15.05.2010 21:29:31
Ich grenze den Fragenkomplex dahingehend ein, dass ich nur um eine Beantwortung des Punkts 3 bitte.
geschrieben am 15.05.2010 21:29:31
Ich grenze den Fragenkomplex dahingehend ein, dass ich nur um eine Beantwortung des Punkts 3 bitte.
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