Frage geschrieben am 31.08.2010 16:16:56Betreff: Doppelte Haushaltsführung: Erst- und Zweitwohnsitz
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Meine Frage: Ist es für die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung entscheidend, wo sich der Erstwohnsitz- und wo der Zweitwohnsitz befindet? In E. möchte mir das Einwohnermeldeamt nämlich nicht gestatten, mich mit einer Zweitwohnung anzumelden. Wenn nun E. mein Hauptwohnsitz wird und R. zum Zweitwohnsitz, kann ich dann trotzdem doppelte Haushaltsführung geltend machen? Und wenn nicht, was gäbe es für eine Lösung?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Antwort geschrieben am 31.08.2010 16:47:16
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Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihres Gebotes sowie der regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:
Den Angaben, die beim Einwohnermeldeamt gemacht werden, kommt nur eine Indizwirkung zu gem. dem BFH-Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07. Das bedeutet, die Meldung ist nicht entscheidend dafür, wo Ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich liegt. DIe Meldung, wo Sie mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind, spielt demnach nicht die entscheidende Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
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