Frage geschrieben am 07.06.2010 20:04:45

Betreff: Doppelte Haushaltsführung und Werbungskosten


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Hallo,

ich habe nun schon unendlich viele Artikel gelesen und kann keinen davon auf meine aktuelle Situation abwälzen. So I need some Help! Wollte ich doch schon einen Termin beim Steuerberater machen, sagte der: "Probieren Sie es lieber allein nach bestem Gewissen und sprechen Sie mit Ihrem Finanzbeamten". Danke für den Rat, aber ich brauche Hilfe.

Also zu erst zu meiner Situation für die Steuererklärung 2009.

Vom 01.01.2009- 30.09.2009 hatte ich meinen Erstwohnsitz und meinen Lebensmittelpunkt in Hamburg. Hier sei dazu gesagt, dass ich als Untermieter bei meiner Schwester gewohnt habe und ihr nachweislich Miete von € 350,- für alle Kosten überwiesen habe (Kontoauszug). Aufgrund einer Versetzung arbeite ich seit 01.01.2009 von Montag bis Donnerstag in Frankfurt. Dort wird generell eine Miete von € 500 mtl. Fällig (Untermietvertrag vorhanden) und ist eingetragener Zweitwohnsitz gewesen. Die Miete in Frankfurt/ zweitwohnsitz wurde mir jeden Monat bis zum 30.09 durch meinen Arbeitgeber erstattet und entsprechend auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

Des Weiteren bin ich natürlich jeden Donnerstag nach Hamburg (Hause) gefahren, zum einen weil es beruflich bedingt notwendig ist, dass ich Freitags in Hamburg arbeite und zum zweiten, weil mein privates Umfeld und mein Lebensmittelpunkt Hamburg ist. Diese wöchentlichen Heimfahrten hat mir mein Arbeitgeber bis dato bezahlt und auf der Lohnbescheinigung eingetragen. Für die ersten drei Monate habe ich auch noch die Verpflegungspauschale von meinem Arbeitgeber erhalten.

Am 01.10.2009 lief meine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber insoweit aus, als das ich keine Kosten mehr erstattet bekommen sollen.

Als wir uns aber dahingehend geeinigt hatten, dass mir mein Arbeitgeber eine Bahncard 100 spendiert, habe ich meinen Erstwohnsitz nach Frankfurt gelegt und meinen Zweitwohnsitz nach Hamburg verlegt, zumal ich weiterhin Freitags in Hamburg arbeiten soll. Es sei noch hinzugefügt, dass ich meinen Hauptwohnsitz zu diesem Datum nach Frankfurt legen musste, weil die Behörden nichts anderes zugelassen haben. Durfte also meinen Erstwohnsitz nicht mehr in Hamburg belassen.
Also sozusagen getauscht, obwohl mein persönlicher Lebensmittelpunkt nachwievor Hamburg ist. Die Bahncard 100 wurde mir diesmal nicht im Steuerbescheid von meinem Arbeitgeber eingetragen, sondern einmalig als Reisekostenabrechnung erstattet. Die o.g. Mieten trage ich seit dem allein.
1. Welche Fahrten und welche Miete muss ich bis 30.09. geltend machen? Ich gehe davon aus, dadurch, dass mein Arbeitgeber mir bis zu diesem Termin die Miete in Frankfurt und die Fahrten erstattet hat, dass dies ein Nullsummenspiel wird, da ich die Erstattung auf meinem Bescheid bereits vom Arbeitgeber eingetragen bekommen habe. Kann ich die Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate anerkennen lassen, trotz Erstattung? Kann ich verpflegungspauschale ab dem vierten Monat bis 30.09. anerkennen lassen?

2. notgedrungener Wechsel der Wohnsitze(trotzdem Beibehaltung Lebensmittelpunkt in Hamburg) und AG zahlte einmalig die Bahncard 100 als Reisekosten(kein Eintrag auf Steuerbescheinigung).

Kann ich ab 30.09 doppelte Haushaltsführung geltend machen? Wenn ja, welche Miete setze ich als doppelten Haushalt an? Die in Hamburg oder die in Frankfurt (Was zählt Erstwohnsitz oder nachwievor Lebensmittelpunkt?). Kann oder muss ich die Erstattung der Bahncard angeben, wenn ja als was? Kann ich die Fahrten am Donnerstag nach Hause und am Montag nach Frankfurt als Kilometerpauschale mit 0,30 Cent gegenrechnen?Kann ich weiterhin Verpflegungspauschale geltend machen? Meines Wissens gibt es die Möglichkeit auch eine erweiterte Verpflegungspauschale geltend zu machen.

Ich hoffe, dass ich die Situation noch einigermaßen verständlich schildern konnte und bitte um Ihre Hilfe (gern in verständliche Worten, da mir die Gesetztestexte nicht zwingend immer weiterhelfen). Klare Aussagen, damit ich endlich meine Steuererklärung fertigen kann, wären toll:-)

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 07.06.2010 21:42:50
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben ab dem 1.1.2009 eine doppelte Haushaltsführung, da Sie beruflich veranlasst eine Zweitwohnung in Frankfurt angemietet haben, während Sie an Ihrem Wohnort Hamburg weiterhin Ihre Hauptwohnung beibehalten haben, Ihren Haushalt geführt haben und dort auch Ihren Lebensmittelpunkt haben, wie ich aus Ihren Anmerkungen entnehmen konnte. Bitte beachten Sie, dass an Alleinstehende erhöhte Anforderungen bezüglich eines eigenen Hausstands gerichtet sind. Sie müssen die Haushaltsführung mitbestimmen. Dieses wurde z.B. bei einem Zimmer bei den Eltern verneint.

Sie können demnach die Fahrtkosten absetzen. Sprich die erste Fahrt zu Beginn und die letzte Fahrt am Ende der doppelten Haushaltsführung. Weiterhin eine Heimfahrt pro Woche mit der Entferungspauschale von 30 cent, einfache Strecke. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind auch höhere tatsächliche Fahrtkosten ansetzbar.
Weiterhin Verpflegungskosten (Pauschbeträge) für die ersten 3 Monate außer an den Tagen der Heimfahrten. Nicht aber länger als 3 Monate. Unter bestimmten Umständen kann diese von neuem beginnen, wenn es zu Unterbrechungen kommt. Diese kann ich aber aus Ihren Schilderungne nicht entnehmen.
Außerdem Aufwendungen für die Zweitwohnung und Umzugskosten.
Bei den einzelnen Kostenarten müssen im Detail noch weitere Punkte beachtet werden.

Erhalten Sie aber von Ihrem Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse für Ihre doppelte Haushaltsführung werden Ihre Werbungskosten dementsprechend gekürzt. Sie müssen also sowohl Ihre Werbungskosten als auch die steuerfreien Erstattungen eintragen in Ihrer Steuererklärung.

Die Meldungen beim Einwohnermeldeamt bezüglich des Haupt- und Nebenwohnsitzes kommt nur Indizwirkung zu . Es spielt demnach nicht die entscheidende Rolle, wo Sie mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind. So hat es der BFH entschieden im Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07.

Demnach haben Sie auch nach dem 30.9. meines Erachtens noch eine doppelte Haushaltsführung solange Ihr eigener Hausstand und Ihr Lebensmittelpunkt in Hamburg geblieben ist.

Sie können somit weiterhin Fahrtkosten und Aufwendungen für die Wohnung in Frankfurt geltend machen als Werbungskosten, da Frankfurt steuerlich weiterhin Ihr Zweitwohnsitz bleibt.

Der Arbeitgeber kann Ihnen für eine Familienheimfahrt bis zur Höhe der Entfernungspauschale die Kosten steuerfrei erstatten, die Sie dann wieder gegen die Werbungskosten rechnen müssen. Wenn die Bahncard 100 teuerer ist, ist der übersteigende Teil meines Erachtens normal steuerpflichtiger Arbeitslohn. Diesen müssen Sie demnach versteuern.





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