Frage geschrieben am 27.07.2011 16:17:31

Betreff: Doppelte Haushaltsführung Deutschland, Österreich, Umzug


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Situation:

1. Meine Lebensgefährtin wohnt und arbeitet in einer Stadt in Deutschland; ich arbeite derzeit in einer Stadt in Österreich (wir haben derzeit einfach 2 Wohnsitze).

2. Ich werde aller Voraussicht nach einen Job in einer anderen Stadt in Österreich annehmen, und möchte dann aber sicherstellen, dass wir ab dann die Kosten für doppelte Haushaltsführung (Deutschland-Österreich) steuerlich absetzen können.

2a. Aus diesem Grund muss ich mich ja sicherlich in der Wohnung meiner Freunding anmelden (kann ich das, wenn ich als Österreicher in Österreich arbeite?) Kann ich mich als nicht in Deutschland erwerbstätiger in Deutschland anmelden?

3. Wo bin ich dann steuerpflichtig? Kann ich in Österreich einen Hauptwohnsitz in einer Stadt in Ö haben und dennoch doppelte Haushaltsführung in/mit einer Stadt in Deutschland?

4. Wie kann ich das nachweisen, dass wir zusammen sind und wie lange muss man da zusammenwohnen?


Antwort geschrieben am 27.07.2011 20:53:39
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Sie haben gemäß Ihren Angaben eine Wohnung in Deutschland und sind somit in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. D.h. der deutschen Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte, die Sie weltweit erzielen.

2. Es besteht jedoch DBA zwischen Deutschland und Österreich.

3. Danach sind Sie sowohl in Deutschland als auch in Österreich ansässig, da Sie in beiden Ländern Wohnsitz haben. Sie gelten jedoch in Deutschland ansässig, wenn die Beziehung zu Ihrer Lebensgefährtin Ihre engere persönliche und wirtschaftliche Beziehung darstellt (Art. 4 (2) DBA-Österreich).

4. Die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit werden dann in Deutschland besteuert, wenn
i) Sie sich nicht länger als 183 Tage in Österreich im betreffenden Kalenderjahr aufhalten und
ii) die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt werden, der sich in Deutschland ansässig ist und
iii) die Vergütungen keine Betriebstätte in Österreich dieses Arbeitgebers belastet haben.

5. Liegen die 3 Voraussetzungen nicht vor, sind die Vergütungen in Österreich zu versteuern. (Art. 15 DBA-Österreich)

6. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden die in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Deutschland behält jedoch den Progressionsvorbehalt.

7. Sind Ihre Vergütungen in Österreich zu versteuern, empfehle ich Ihnen, sich mit einem österreichischen Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um zu erklären, ob und wie die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung nach österreichischen Steuerrecht zu berücksichtigen sind.

8. Werden Ihre Vergütungen in Deutschland versteuert, liegen die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung vor, denn:
a) Ihre Wohnung in Deutschland gilt als Hauptwohnung (vgl. Tz 3.)
b) Ihre Wohnung in Österreich ist Ihre Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort. Sie müssen dafür keinen mindesten Zeitraum nachweisen, indem Sie mit Ihrer Lebensgefährtin zusammenwohnen.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und stehe Ihnen für weitergehende Fragen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: info@zdbz.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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70567 Stuttgart
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Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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