Frage geschrieben am 21.03.2011 10:35:57

Betreff: Doppelte Haushaltsführung: Verlängerung Drei-Monats-Frist bei Seeleuten


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Doppelte Haushaltsführung (Seeleute): Mehr als drei Monate

Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung bei Seeleuten die auf einem seegehenden Schiff regelmäßig eingesetzt werden. Ein Schiffsmechaniker fährt auf einem Fährschiff im Turnus 14-Tage an Bord (Arbeit) und 14-Tage Freischicht. Dazu befindet er sich das ganze Jahre auf dem selben Schiff.


Antwort geschrieben am 21.03.2011 10:46:24
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Das Schiff ist keine ortsfeste betriebliche Einrichtung. Es gilt somit nicht als regelmäßige Arbeitsstätte. Es handelt sich deshalb nicht um eine doppelte Haushaltsführung sondern um eine berufliche Auswärtstätigkeit.

Sie können demnach Reisekosten ansetzen:

Sie können Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Wenn Sie auf deutschen Gewässern sind, dann die Inlandspauschbeträge.
Ansonsten die Auslandspauschbeträge des jeweiligen Landes.

Bei Handelsschiffen unter fremder Flagge gelten für die Tage auf hoher See und in ausländischen Küstengewässern die für Luxemburg geltenden Pauschbeträge.

Mit freundlichen Grüßen

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