Frage geschrieben am 02.01.2010 08:18:10Betreff: Dropshipping mit Waren aus China
Rechtsgebiet: Zölle, Einfuhr von Waren
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
Ich habe ein Gewerbe für den Handel mit Elektroartikeln, EDV etc.
Nun möchte ich einen Onlineshop für Elektronikprodukte aus China eröffnen. Bei den Waren handelt es sich z.B. um Handys, MP3 Spieler und andere elektronischen Geräte.
Den Ablauf stelle ich mir wie folgt vor:
Meine Kunden bestellen die Waren in meinem Onlineshop und erhalten die Artikel dann direkt aus China geliefert.
Der Kunde muss die Einfuhrumsatzsteuer sowie Zoll, sofern zutreffend, bei Lieferung an das Transportunternehmen bezahlen. Der Kunde zahlt an mich den Nettowarenwert plus Versandkosten ohne Mehrwertsteuer.
Mein Gewinn ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Frage:
Wie gestaltet sich das "umsatzsteuerrechtlich"???
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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