Frage geschrieben am 08.01.2010 18:22:54

Betreff: EInkommenssteuerpflicht wegen Mieteinnahmen


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Die nicht-berufstätige Ehefrau eines ***** hat im Juni 2007 Jahren nach dem Tod ihrer Mutter ein Zweifamilienhaus inkl. Grund- und Boden geerbt, das sich auf demselben Grundstück wie das Haus des Ehepaars befindet. Das Haus wurde NACH dem Tod ererbt, war also KEINE Schenkung.Die Ehefrau ist als alleinige Eigentümerin eingetragen. Das vererbte Haus wurde zunächst ***** grundsaniert und ab November 2007 an zwei Mietparteien vermietet. Für das Erbe wurden ***** Erbschaftssteuer fällig.
Aufgrund der Mieteinkünfte gilt die Ehefrau seither außerdem als einkommenssteuerpflichtig und muss nun die Mieteinkünfte jährlich ***** versteuern. ***** Für das Ehepaar, das noch drei von insgesamt fünf Kindern in der schulischen Ausbildung hat ***** Die Ehefrau hat keine eigene Steuerkarte. Aufgrund ihrer eigenen Einkünfte aus den Mieteinnahmen entstehen ihr weitere zusätzliche monatliche Kosten ***** für eine eigene Krankenversicherung, d.h. sie ist nicht mehr bei Ihrem Ehemann mitversichert.
Die Frage die ich Ihnen nun im Namen des Ehepaares stellen soll ist daher: welche steuerrechtlichen Möglichkeiten sehen Sie ,die genannten zusätzlichen Kosten, welche das vererbte Haus verursacht, d.h. jährliche Einkommenssteuer, Krankenversicherungskosten für die Ehefrau, zu reduzieren? Das Ehepaar fragt sich z.B., ob sie das vererbte Haus vielleicht besser als Schenkung an ihre fünf Kinder gibt? Müssten diese in dem Fall überhaupt Steuern für die Schenkung bzw. die Mieteinnahmen zahlen?
*****
Oder welche weitere Möglichkeiten (eventuell auch rückwirkend) bestehen um die Kosten zu verringern?



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