Frage geschrieben am 08.01.2010 18:22:54Betreff: EInkommenssteuerpflicht wegen Mieteinnahmen
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Aufgrund der Mieteinkünfte gilt die Ehefrau seither außerdem als einkommenssteuerpflichtig und muss nun die Mieteinkünfte jährlich ***** versteuern. ***** Für das Ehepaar, das noch drei von insgesamt fünf Kindern in der schulischen Ausbildung hat ***** Die Ehefrau hat keine eigene Steuerkarte. Aufgrund ihrer eigenen Einkünfte aus den Mieteinnahmen entstehen ihr weitere zusätzliche monatliche Kosten ***** für eine eigene Krankenversicherung, d.h. sie ist nicht mehr bei Ihrem Ehemann mitversichert.
Die Frage die ich Ihnen nun im Namen des Ehepaares stellen soll ist daher: welche steuerrechtlichen Möglichkeiten sehen Sie ,die genannten zusätzlichen Kosten, welche das vererbte Haus verursacht, d.h. jährliche Einkommenssteuer, Krankenversicherungskosten für die Ehefrau, zu reduzieren? Das Ehepaar fragt sich z.B., ob sie das vererbte Haus vielleicht besser als Schenkung an ihre fünf Kinder gibt? Müssten diese in dem Fall überhaupt Steuern für die Schenkung bzw. die Mieteinnahmen zahlen?
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Oder welche weitere Möglichkeiten (eventuell auch rückwirkend) bestehen um die Kosten zu verringern?











