Frage geschrieben am 01.07.2007 00:47:00

Betreff: Eigenheimzulage bei unentgeltlich Überlass an Eltern


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Hallo,
ich beziehe seit 6 Jahren die Eigenheimzulage für meine Eigentumswohnung. Letztes Jahr habe ich geheiratet und seit dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes wohnen meine Eltern unentgeltlich in meiner Wohnung. Ihr Haus wollen Sie verkaufen. Soviel ich weiss wurde nie eine staatliche Förderung für das Haus von meinen Eltern in Anspruch genommen.
Nun wurde mir ein schreiben des Finanzamtes zugestellt, ich solle für dieses Jahr die Eigenheimzulage zurückzahlen und sie für den Rest der Laufzeit "Aufgehoben" ist.
Das wurde so schlussgefolgert, ohne dass ich irgendwelche Unterlagen ausfüllen musste bzw. gefragt wurde.
Wie kann ich vorgehen?
Bekomme ich die Eigenheimzulage nun nicht mehr weiter obwohl meine Eltern unentgeltlich in meiner Wohnung wohnen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
MfG.


Antwort geschrieben am 01.07.2007 07:26:36
Sehr geehrter Fragesteller,

Die Eigenheimzulage erhalten Bauherren und Käufer für einen achtjährigen Förderzeitraum mit dem Jahr der Anschaffung.
In jedem Kalenderjahr der achtjährigen Förderung müssen Sie gem. §4 EigZulG die Wohnung
entweder zusammen mit Ihrer Familie zu Wohnzwecken selbst nutzen
oder
einenm Angehörigen zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen.

Die Wohnung muß tatsächlich von Ihnen oder den Angehörigen zu Wohnzwecken (nicht betrieblichen oder beruflichen Zwecken) genutzt werden. Die Wohnung darf nicht leer stehen.
Während des achtjährigen Förderzeitraums entfällt die Eigenheimzulage nur, wenn die Wohnung im Laufe eines Kalenderjahres verkauft, vermietet oder an einen Nichtangehörigen unentgeltlich überlassen wird.

Da die Voraussetzungen gem. Ihren Schilderungen für die Eigenheimzulage vorliegen, sollten Sie gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch einlegen und den Sachverhalt genau schildern. Bitte beachten Sie die Frist von einem Monat.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Tremmel-Lux
Rechtsanwältin

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