Frage geschrieben am 29.06.2007 20:08:00

Betreff: Eigenheimzulage nach Trennung


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Haben uns in 3/2006 getrennt, ich als Mann behalte das ganze Haus, einzwischen geschieden und auf mich übertragen. Mit dem Jahre 2007 sinkt der Anspruch auf Eigenheimzulage von ursprünglich 3483,- pro Jahr auf 2125,-. Es geht nicht auf die Hälfte runter, aber wegen Energiespar und Kind nur auf 2125,-.
Für die verbleibenden 3 Jahre entfallen mir damit 3 x 1358 = 4074 €.

Ich heirate im Juli 2007 wieder.

Gibts irgendwelche Tricks wie ich doch noch an das Geld komme ? Kann ich sagen, meine Ex-Frau benutzt noch einen Kellerraum oder die Garage oder hat noch im Garten ihr Gemüse. Oder kann ich wegen des Kindes (35% der Zeit bei mir) irgendwas deichseln ? Kann meine Ex-Frau unser Haus als 2ten Wohnsitz anmelden ? Oder kann ich mit der neuen Frau irgendwas arrangieren ?

Da muß es doch ein Hintertürchen geben .....

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 30.06.2007 14:25:29
Sehr geehrter Fragesteller,

sofern bei Ihnen kein Objektverbrauch aus anderen geförderten Objekten eingetreten ist, dürfte Ihnen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 EigZulG auch noch für den restlichen Förderzeitraum die volle Eigenheimzulage zustehen. Jedenfalls nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Steuern ist diese Vorschrift trotz Abschaffung des EigZulG zum 31.12.2005 auch auf nach diesem Zeitpunkt erfolgte Übertragungen noch anwendbar:

http://www.lfst.bayern.de/default.asp?url=http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/fachthemen/eigenheimzulage/eigenheimzulage.htm&l1=3&l2=1

Lesen Sie bitte dort die Ausführungen unter Ziff. 8 und 9.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen