Frage geschrieben am 29.06.2007 20:08:00Betreff: Eigenheimzulage nach Trennung
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Für die verbleibenden 3 Jahre entfallen mir damit 3 x 1358 = 4074 €.
Ich heirate im Juli 2007 wieder.
Gibts irgendwelche Tricks wie ich doch noch an das Geld komme ? Kann ich sagen, meine Ex-Frau benutzt noch einen Kellerraum oder die Garage oder hat noch im Garten ihr Gemüse. Oder kann ich wegen des Kindes (35% der Zeit bei mir) irgendwas deichseln ? Kann meine Ex-Frau unser Haus als 2ten Wohnsitz anmelden ? Oder kann ich mit der neuen Frau irgendwas arrangieren ?
Da muß es doch ein Hintertürchen geben .....
Vielen Dank
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 29.06.2007 20:48:53
Sehr geehrter Fragender,
durch die Angabe falscher Tatsacen besteht der Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Kein seriöser Kollege wird hier Ihnen zur Äußerung falscher Angaben raten.
Stellen Sie bitte die Geschehnisse richtig dar und man kann Ihnen darauf eine Antwort geben oder ziehen Sie die Frage zurück.
Mit freundlichen Grüßen
geschrieben am 29.06.2007 20:48:53
Sehr geehrter Fragender,
durch die Angabe falscher Tatsacen besteht der Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Kein seriöser Kollege wird hier Ihnen zur Äußerung falscher Angaben raten.
Stellen Sie bitte die Geschehnisse richtig dar und man kann Ihnen darauf eine Antwort geben oder ziehen Sie die Frage zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 30.06.2007 14:25:29
sofern bei Ihnen kein Objektverbrauch aus anderen geförderten Objekten eingetreten ist, dürfte Ihnen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 EigZulG auch noch für den restlichen Förderzeitraum die volle Eigenheimzulage zustehen. Jedenfalls nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Steuern ist diese Vorschrift trotz Abschaffung des EigZulG zum 31.12.2005 auch auf nach diesem Zeitpunkt erfolgte Übertragungen noch anwendbar:
http://www.lfst.bayern.de/default.asp?url=http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/fachthemen/eigenheimzulage/eigenheimzulage.htm&l1=3&l2=1
Lesen Sie bitte dort die Ausführungen unter Ziff. 8 und 9.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.06.2007 18:54:07
Vielen dank für die Info.
Leider habe ich bei dem angeben Link Schwierigkeiten, den genauen Verweis auf die Stellungnahme vom Bayrischen Landesamt nicht so richtig gefunden.
Können Sie mir dabei nochmals auf die Sprünge helfen.
Es trat kein weiterer Objektverbrauch bei mir oder meiner Exfrau auf.
Vielen dank für die Info.
Leider habe ich bei dem angeben Link Schwierigkeiten, den genauen Verweis auf die Stellungnahme vom Bayrischen Landesamt nicht so richtig gefunden.
Können Sie mir dabei nochmals auf die Sprünge helfen.
Es trat kein weiterer Objektverbrauch bei mir oder meiner Exfrau auf.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 02.07.2007 13:17:30
Sehr geehrter Fragesteller,
unter dem oben angegebenen Link finden Sie das Kapitel "Informationen zur Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 1.1.2006". Klicken Sie dort bitte den Link "Hierzu Fragen und Antworten" und dann die Antworten auf die Fragen Nr. 8 und 9 an.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
unter dem oben angegebenen Link finden Sie das Kapitel "Informationen zur Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 1.1.2006". Klicken Sie dort bitte den Link "Hierzu Fragen und Antworten" und dann die Antworten auf die Fragen Nr. 8 und 9 an.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
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