Frage geschrieben am 28.07.2007 20:53:00

Betreff: Eigenheimzulage trotz Teilumzugs möglich?


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt,

ich bitten Sie, zu beschriebenen Sachverhalt Auskunft zu geben.

Mein Mann und ich haben 2004 ein EFH gekauft (jeder 50% Miteigentum und 50% Darlehensnehmer), und es wurde auch entsprechend die Eigenheimzulage mit Grundbetrag und einer Kinderzulage gewährt.

Wir möchten nun in Kürze in eine andere Stadt ziehen und unser Haus vermieten. Da mein Mann jedoch noch bis Anfang Januar im jetzigen Wohnort beruflich zu tun hat, wird er auch noch bis dahin in unserem Haus wohnen bleiben. Ich dagegen muss bereits aus beruflichen Gründen im Oktober mit unserem Sohn umziehen und uns auch in der neuen Stadt mit Hauptwohnsitz anmelden, wohingegen mein Mann noch mit Hauptwohnsitz im jetzigen Wohnort bis 14.01.08 gemeldet bleiben wird. Die Vermietung wird dann erst ab 15.01.08 erfolgen.

Haben wir Chancen, in dieser Konstellation für 2008 trotzdem noch die gesamte Eigenheimzulage zu bekommen oder ist hier nur die hälftige EHZ für meinen Mann zu erwarten ohne Kinderzulage?

Vielen Dank!




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