Frage geschrieben am 16.02.2009 14:30:44

Betreff: Eingaben VBL-Zusatzversorgung in Steuererklärung


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,ich möchte gerne erfahren, wo ich AG- und AN-Anteile der VBL-Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in die Steuererklärung 2008 eingeben muss. In der Lohnsteuerbescheinigung sind dies die Zeilen 31 und 32.Meines Wissens nach müssen die Werte (zusammengefasst?) in die Zeilen 73 oder 74 der Steuererklärung. Aber nur, wenn man bereits vor dem 1.1.2005 Beiträge geleistet hat? Ich zahle erst seit dem 1.9.05 dort ein. Wo habe ich diese Werte einzutragen?Freue mich über eine baldige Antwort!MfG


Antwort geschrieben am 16.02.2009 16:45:26
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen dieser Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Die Beiträge zur VBL (Vertrag nach dem 1.1. 2005) einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen sind im oberen Bereich auf Seite 3 des Mantelbogens einzutragen.

Dabei richtet sich die Eintragung (Zeilen 73 oder 74) danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist, dann bitte in Zeile 73 eintragen. Bei ausschließlicher Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung erfolgt der Eintrag in Zeile 74.

Falls Sie noch eine Rückfrage haben sollten, nutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion,

mit freundlichen Grüßen


Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?
Bewertung:
Die gegebene Antwort war falsch. Eine Nachfrage beim Finanzamt hätte mir meinen Geldeinsatz erspart. Werde hier nie wieder etwas erfragen.



Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen