Frage geschrieben am 01.04.2010 23:00:17Betreff: Einheitswert, Antrag auf Wertfortschreibung
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: archiviert
Das vormals als Wohnraum genutzte Kellergeschoss steht schon längere Zeit leer und ist aufgrund von Feuchtigkeitsschäden die sich nicht wirtschaftlich beheben lassen unvermietbar. Die Räume sind bereits entkernt und von den Versorgungsleitungen getrennt.
Vom Finanzamt haben wir (auf entsprechende Nachfrage) ein Formular zur "vereinfachten Erklärung zur Einheitsbewertung auf dem 01.01.2009" erhalten und dieses im Juni 2009 mit genauen Erläuterungen abgegeben.
Bei meiner letzten telefonischen Nachfrage im Januar hiess es, daß die Sache bearbeitet wäre und bald der Bescheid kommen müsste. Nun habe ich erneut nachgefragt und es hiess, daß die Wertgrenzen nicht erreicht wären und daher kein neuer Bescheid ergeht. Allerdings sind beide in §22 BewG genannten Voraussetzungen gegeben. Zum einen macht die Änderung mehr als 5000 DM aus, zum macht aber auch die wegfallende Wohnfläche weit mehr als 10% aus.
Des weiteren wurde gesagt, daß die Unvermietbarkeit ggf. durch einen Gutachter nachzuweisen sei.
Die Abgabe des Formulars liegt ja nun bereits etwas länger zurück und mein erläuterndes Schreiben dazu war auch (da ich mich seinerzeit nicht näher ins
Thema eingelesen habe) etwas schwammig formuliert. Dazu sind inzwischen weitere Kleinigkeiten aufgefallen, die jedoch für sich genommen die Wertgrenzen nicht mehr erreichen würden. Ich überlege daher, nochmal einen neuen Antrag zu stellen.
Dazu konkret folgende Fragen:
- Steht es mir nicht frei, Wohnraum zum Keller umzunutzen und ist es nicht Sache des Finanzamtes sich ggf. bei einer Ortsbesichtigung von meinen Angaben zu überzeugen, wenn es mir nicht glaubt?
- Wir verfahre ich hier am besten weiter und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Fläche nicht mehr als Wohnraum angerechnet wird?
- Kann ich einen neuen Antrag auf Wertfortschreibung rückwirkend auf den 01.01.2009 stellen, mit Verweis auf "Änderung der tatsächlichen Verhältnisse"?
(Falls nicht, kann ich zumindest eine Fortschreibung auf den 01.01.2010 erreichen, mit Verweis darauf daß ich die Verhältnisse bereits in 2009 dargelegt habe?)
- Kann ich den Antrag formlos stellen?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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