Frage geschrieben am 01.04.2010 23:00:17

Betreff: Einheitswert, Antrag auf Wertfortschreibung


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: archiviert
Wir haben zum 01.01.2008 ein Mehrfamilienwohnhaus gekauft. Es ist eine Zurechnungsfortschreibung erfolgt auf Basis der letzten Wertfortschreibung des Voreigentümers aus 2004.

Das vormals als Wohnraum genutzte Kellergeschoss steht schon längere Zeit leer und ist aufgrund von Feuchtigkeitsschäden die sich nicht wirtschaftlich beheben lassen unvermietbar. Die Räume sind bereits entkernt und von den Versorgungsleitungen getrennt.

Vom Finanzamt haben wir (auf entsprechende Nachfrage) ein Formular zur "vereinfachten Erklärung zur Einheitsbewertung auf dem 01.01.2009" erhalten und dieses im Juni 2009 mit genauen Erläuterungen abgegeben.

Bei meiner letzten telefonischen Nachfrage im Januar hiess es, daß die Sache bearbeitet wäre und bald der Bescheid kommen müsste. Nun habe ich erneut nachgefragt und es hiess, daß die Wertgrenzen nicht erreicht wären und daher kein neuer Bescheid ergeht. Allerdings sind beide in §22 BewG genannten Voraussetzungen gegeben. Zum einen macht die Änderung mehr als 5000 DM aus, zum macht aber auch die wegfallende Wohnfläche weit mehr als 10% aus.

Des weiteren wurde gesagt, daß die Unvermietbarkeit ggf. durch einen Gutachter nachzuweisen sei.

Die Abgabe des Formulars liegt ja nun bereits etwas länger zurück und mein erläuterndes Schreiben dazu war auch (da ich mich seinerzeit nicht näher ins

Thema eingelesen habe) etwas schwammig formuliert. Dazu sind inzwischen weitere Kleinigkeiten aufgefallen, die jedoch für sich genommen die Wertgrenzen nicht mehr erreichen würden. Ich überlege daher, nochmal einen neuen Antrag zu stellen.

Dazu konkret folgende Fragen:

- Steht es mir nicht frei, Wohnraum zum Keller umzunutzen und ist es nicht Sache des Finanzamtes sich ggf. bei einer Ortsbesichtigung von meinen Angaben zu überzeugen, wenn es mir nicht glaubt?

- Wir verfahre ich hier am besten weiter und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Fläche nicht mehr als Wohnraum angerechnet wird?

- Kann ich einen neuen Antrag auf Wertfortschreibung rückwirkend auf den 01.01.2009 stellen, mit Verweis auf "Änderung der tatsächlichen Verhältnisse"?

(Falls nicht, kann ich zumindest eine Fortschreibung auf den 01.01.2010 erreichen, mit Verweis darauf daß ich die Verhältnisse bereits in 2009 dargelegt habe?)

- Kann ich den Antrag formlos stellen?


Als Leser können Sie
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.


Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an!


Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen