Frage geschrieben am 02.09.2009 17:40:02

Betreff: Einheitswert nach Dachgeschoßausbau


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Wir haben in einem Mehrfamilienhaus die obersten Wohnungen erweitert um Räume im Dachgeschoß. Das Dachgeschoß wurde hierzu ausgebaut und mit innenliegenden Treppen mit den darunterliegenden Wohnungen verbunden .
Im nun vorliegenden Einheitswertbescheid geht das Finanzamt davon aus, daß es sich um neugeschaffenen Wohnraum handelt und setzt für die Flächen im Dachgeschoß eine Jahresrohmiete von 3,50 DM /qm an, für die bisherigen Wohnungen 1,60 DM/qm. Auf meinen Einspruch, es handele sich um eine Erweiterung vorhandener Wohungen und nicht um abgeschlossene, neu geschaffene Wohnungen, wurde auf das Urteil des FG Baden-Würtemberg vom 29.1.01, 3 K 232/98 verwiesen. Daraus geht hervor, daß der erhöhte Mietansatz aus der besseren Ausstattung der neuen Wohnungen gegenüber der älteren Bauteile resultiere . Dies ist jedoch nicht der Fall, die Ausstattung ist vergleichbar (gleiche Heizungsanlage, gleiche Versorgungsleitungen, Zähler in den Altwohnungen)

Gilt die Erweiterung vorhandener Altbauwohnungen durch Dachgeschoßräume nun als Neubau mit einer höheren Jahresrohmiete oder muß hier auch der bisherige Mietwert angesetzt werden ?



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