Frage geschrieben am 26.11.2010 09:08:19

Betreff: Einkauf bei ebay ohne MWSt - wird das als Kosten anerkannt


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich bin Rentner und verdiene mir bis 400 Euro hinzu als Dozent.
Wie hoch ist die Grenze der steuerfreien Einkünfte?
Angenommen ich verdiene 4000 Euro im Jahr und überschreite damit die Freigrenze,
muss ich dann für alle angefallenen Kosten die Belege sammeln, d.h. vom ersten Euro an (dann müsste ich erstmal viele Belege sammeln, bis ich über die Pauschale komme)
- oder wird jeder Euro an nachgewiesenen Kosten zusätzlich zur Pauschale anerkannt?
Wenn ich für die Schulungstätigkeit Vorführgeräte zusammenbaue und dabei auch Teile von ebay Verkäufern verwende, die keone Rechnung mit MMWSt stellen, werden diese Ausgaben auch als einkommensmindern anerkannt?
Danke


Antwort geschrieben am 26.11.2010 10:48:03
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.

Durch Ihre unterrichtende Tätigkeit üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG aus. Derartige Personen ermitteln in der Regel Ihrern Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG nämlich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der Unterschiedsbetrag ( Positiv: Gewinn, negativ: Verlust ) fließt in die Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ein. Alle Ausgaben, die mit Ihrer Dozententätigkeit in Zusammenhang stehen, können mindernd als Betriebsausgaben abgezogen werden, sodass Sie die Belege sammeln müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob in einer Rechnung MWSt ausgewiesen ist oder nicht.

Grundsätzlich richtet sich die Einkommensbesteuerung nach dem Familienstand. Hiernach bestimmt sich die Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Bei Alleinstehenden beträgt dieser 8.004 Euro für Alleinstehende, 16.008 Euro für Verheiratete. Der Grundfreibetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und bereits am 1.1.2005 diese Rente bezogen haben, fliesst ein Anteil von 50% der Bruttorente in die Besteuerung ein. Zu diesem Anteil müssen Sie auch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hinzurechnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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