Frage geschrieben am 07.02.2010 18:15:46Betreff: Einkommensteuererklärung in D bei Übersiedlung Schweiz DBA
Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Habe seit 01. April 2009 einen Wohnsitz in der Schweiz genommen (dies ist in der CH-Aufenthaltsbewilligung dokumentiert) und zahle seit dem Steuer in der Schweiz auf meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Hat der deutsche Staat weiterhin irgendein Besteuerungsrecht (augrund unterjähriger Ausreise) auf Einkünfte nach dem 01.04. Wenn ja mit welchen Nachforderungen (Berechnungsgrundlage)ist seitens deutscher Steuerbehörden zu rechnen?oder sind lediglich die 3 Monate in Deutschland steuerpflichtig?
Antwort geschrieben am 07.02.2010 19:03:59
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Da Sie zu Beginn des Jahres in Deutschland Ihren Wohnsitz hatten, sind für 2009 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ihre bis zum 31.032009 in Deutschland erzielten Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und eventuell andere in Deutschland erzielten Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) sind im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht zu erfassen.
Wegen dem mit der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens sind die in der Schweiz erzielten Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Deutschland steuerfrei. Diese Einkünfte unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Dadurch erhöht sich der Steuersatz auf die ausschliesslich in Deutschland erzielten Einkünfte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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