Aw:Einmalzahlung Rürup-Rente
Hallo Jack,
ein kleiner "Steuersparfuchs", was?
Leider klappt das nicht immer. Von dem Beitrag zur Rürup-Rente sind im Jahr 2007 nur 64 % der Beiträge, maximal 64 % von 20.000 € abziehbar. Bei einer Zusammenveranlagung mit deiner besseren Hälfte verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 €. Das bedeutet, maximal lässt sich mit Beiträge von 20.000 € die steuerliche Bemessungsgrundlage um 12.800 € mindern, bei Ehegaten maximal 25.600 €.
Diese Höchstbeträge werden aber durch andere Altersvorsorgebeiträge zu einer Basisvorsorge (z.B. gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungseinrichtungen) teilwiese aufgebraucht, sodass z.B. nur ein gewerblicher Unternehmer diese Höchstbeträge erreichen kann.
Als Arbeitnehmer werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) bereits auf den Höchstbetrag von 20.000 €/40.000 € angerechnet. Wenn Sie schon 7.000 € an die gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wirken sich die verbleibenden 13.000 € nur mit 8.320 € steuermindernd aus. Das dürfte bei einem Arbeitslohn von rd. 35.000 € nicht ausreichen, um völlig steuerfrei zu bleiben.
Wenn Sie mehr zum Thema Altersvorsorge wissen möchten, schauen Sie sich doch unser Angebot zum Online-Steuerseminar einmal an ([url=http://www.konz-steuertipps.de/konz/seminare.html]Seminar[/url]). Die von Ihnen gestellte Frage wird auch dort beantwortet.
Viel Erfolg bei der Entscheidung zur Rürup-Rente.
Ihr Konz-Team
von Thomas am 26.08.2007 00:12
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