Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?

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Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?

Hallo,


Vorabinfo: Steuerpflichtiger hat im Sommer 2008 für 2006 die Steuererklärung abgegeben. Bescheid lag im Jahre 2008 vom FA vor.

Zum Fall: Steuerpflichtiger bezieht Mitte 2006 an einer 400 km von seinem Lebensmittelpunkt entfernten Stadt eine Zweitwohnung, natürlich aus beruflichen Gründen verursacht. Montags bis freitags ist dieser in der Zweiwohnung; sonntags abends fährt er los in Richtung Zweitwohnung und Freitag abends wieder zurück zum Erstwohnsitz (Eltern, Freundin).

Fragen:
1) Verpflegungspauschale die ersten 3 Monate: Das Finanzamt hat nur 3 der 5 Arbeitstage mit vollen 24 EUR angesetzt, 2 davon nur mit 12 EUR. Wieso sind nicht alle 5 Tage mit 24 EUR angesetzt? Ist das rechtens?

2) Zählen "Mobilierungkosten" der Zweitwohnung als Kosten, die man steuerlich absetzen kann? Die Zweitwohnung war komplett leer, musste also mit entsprechenden Möbeln u. ä. (Bett, Schreibtisch, Küche, Bad) eingerichtet werden. Der Steuerzahler kaufte hierfür fast nur gebrauchte Gegenstände, daher keine Belege vorhanden.

3) Es wurde für die Jahre 2007 bis 2009 noch keine weiteren St.-Erklärungen mehr abgegeben, das FA hat sich bisher nach dem Bescheid für 2006 auch nicht mehr gemeldet, da es schon für dieses Jahr 2006 für den Steuerpflichtigen eine saftige Rückerstattung gab (Steuerpflichtiger hat keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen), und der Steuerpflichtige erst Mitte 2010 diese Arbeitsstätte aufgab.
Angenommen, der Steuerpflichtige möchte HEUTE noch rückwirkend für 2006 was steuerlich geltend machen. Ist das noch möglich?

Ich freue mich auf sachdienliche Antworten.

Beste Grüße,
Lista


-- Editiert von Lista am 29.08.2010 03:25

-- Editiert von Lista am 29.08.2010 03:27


von Lista am 29.08.2010 03:21
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
1.: € 24 gibt es nur bei Abwesenheit von 0.00 bis 24.00. Das muß dem Finanzamt aber auch glaubhaft dargelegt werden

2.: Kosten sind abziehbar, allerdings gibt es ohne Belege ein Nachweisproblem

3.: 2006 kann nur geändert werden, wenn der Steuerbescheid noch nciht bgestandskräftig ist, also z.B. Einspruch eingelegt wurde


von Phantom am 29.08.2010 10:57
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>Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Danke für die Antworten, Phantom.

Da der Steuerzahler kein Einspruch zum Steuerbescheid 2006 im Jahre 2008 abgab, kann er rein rechtlich gesehen, auch wenn er für 2007 bis 2009 noch keine Veranlagung gemacht hat, keine "vergessenen" Aufwendungen aus dem Jahre 2006 für 2006 nachträglich geltend machen. Hab ich das richtig verstanden?

Besteht Aussicht auf Erfolg, wenn der Steuerzahler mündlich oder schriftlich sich an das FA wendet, und dennoch um Kulanz bittet, um diese Aufwendungen für 2006 noch nachträglich geltend zu machen? Oder sind dem Steuerbeamten selbst die Hände gebunden, dass er gesetztlich gesehen nichts machen darf, auch wenn er wollte?


-- Editiert von Lista am 29.08.2010 14:33

-- Editiert von Lista am 29.08.2010 14:34


von Lista am 29.08.2010 14:32
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>Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Richtig verstanden.
Bestandskräftig ist bestandskräftig - da gibt es keine Kulanz - irgendwann muß ja mal ein Ende sein.


von Phantom am 30.08.2010 00:05
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>Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Ok, für die Steuer 2006 selbst kann man also diese in 2006 angefallenen und nicht abgesetzten Aufwendungen nicht mehr anwenden, obwohl aufgrund der annerkannten doppelten Haushaltsführungsabrechnung dies ja mehr als glaubhaft ist, dass solche Kosten für die zweite Wohnung entstanden sind. Gibt es denn eine alternative Möglichkeit der Annerkennung dieser in 2006 angefallenen Kosten für folgende Jahre?

Der Steuerpflichtige hat ja seit 2006 keine weitere Veranlagung durchgeführt. Kann man z.B. diese für 2006 nicht genannten Aufwenden in der Steuererklärung 2007 als "Sonderausgaben" oder "Außergewöhnliche Belastungen" irgendwie nachträglich unterbringen?


von Lista am 31.08.2010 12:35
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Es gilt bei dir das Zu- und Abflussprinzip. Die Kosten sind im Jahr der Entstehung zu erfassen (also Kosten aus 2006 in 2006). Du kannst keine Kosten aus 2006 in den nachfolgenden Jahren erfassen. (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1 EStG)

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von guest-12322.10.2010 06:08:55 am 08.09.2010 06:19
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>Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Einzige Möglichkeit wäre (solange man eben die Ausgaben nachweisen kann), wenn man zb Möbel in der Zweitwohnung über die "AfA" berücksichtigen lässt. Sprich: ein Schrank wäre dann (bin mir nicht ganz sicher) über 7 Jahre absetzbar (wenn er über 410 € gekostet hat). Wenn der Schrank also 2004 für 600 € gekauft wurde, du hast ihn 2006 übernommen du hättest dafür noch 400 € bezahlt) kannst du diese 400 € auf die Restlaufzeit der 7 Jahre (Beginn: 2004 !!) gleichmäßig noch abschreiben.
Also:
2004 - 2010 wäre der AfA-Zeitraum von 7 Jahre
2006 hättest du ihn (im Mai) gekauft für 400 €. Somit würde dein Afa-Zeitraum im Mai 2006 beginnen und im Dezember 2010 enden (56 Monate).
Somit wäre eine (monatliche) Afa von 7,15 € anzusetzen.
2006: 57,20 --> 58 € (8 Monate)
2007 - 2010: 85,80 --> 86 € (jeweils 12 Monate).

Diese 86 € könntest du also auch in der Erklärung 2007 ff ansetzen (auch wenn die Zahlung 2006 war).

Verkaufst du den Schrank selbst (oder schmeißt ihn weg) endet natürlich auch die Afa in dem Monat des Verkaufs / Rauswurfs.

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von Garfield0001 am 05.10.2010 09:09
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