Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Hallo,
Vorabinfo: Steuerpflichtiger hat im Sommer 2008 für 2006 die Steuererklärung abgegeben. Bescheid lag im Jahre 2008 vom FA vor.
Zum Fall: Steuerpflichtiger bezieht Mitte 2006 an einer 400 km von seinem Lebensmittelpunkt entfernten Stadt eine Zweitwohnung, natürlich aus beruflichen Gründen verursacht. Montags bis freitags ist dieser in der Zweiwohnung; sonntags abends fährt er los in Richtung Zweitwohnung und Freitag abends wieder zurück zum Erstwohnsitz (Eltern, Freundin).
Fragen:
1) Verpflegungspauschale die ersten 3 Monate: Das Finanzamt hat nur 3 der 5 Arbeitstage mit vollen 24 EUR angesetzt, 2 davon nur mit 12 EUR. Wieso sind nicht alle 5 Tage mit 24 EUR angesetzt? Ist das rechtens?
2) Zählen "Mobilierungkosten" der Zweitwohnung als Kosten, die man steuerlich absetzen kann? Die Zweitwohnung war komplett leer, musste also mit entsprechenden Möbeln u. ä. (Bett, Schreibtisch, Küche, Bad) eingerichtet werden. Der Steuerzahler kaufte hierfür fast nur gebrauchte Gegenstände, daher keine Belege vorhanden.
3) Es wurde für die Jahre 2007 bis 2009 noch keine weiteren St.-Erklärungen mehr abgegeben, das FA hat sich bisher nach dem Bescheid für 2006 auch nicht mehr gemeldet, da es schon für dieses Jahr 2006 für den Steuerpflichtigen eine saftige Rückerstattung gab (Steuerpflichtiger hat keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen), und der Steuerpflichtige erst Mitte 2010 diese Arbeitsstätte aufgab.
Angenommen, der Steuerpflichtige möchte HEUTE noch rückwirkend für 2006 was steuerlich geltend machen. Ist das noch möglich?
Ich freue mich auf sachdienliche Antworten.
Beste Grüße,
Lista
-- Editiert von Lista am 29.08.2010 03:25
-- Editiert von Lista am 29.08.2010 03:27
von Lista am 29.08.2010 03:21
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