Frage geschrieben am 07.05.2006 16:33:00

Betreff: Eintragung nach § 1412 BGB


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 15,00
Status: Beantwortet
Zum Schutz gegen Vermögensschäden besteht für Eheleute die Möglichkeit der Eintragung nach § 1412 BGB (Eintragung der Beschränkung, den anderen Ehegatten durch Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs mitverpflichten zu können)

(1)
Hat eine solche Eintragung nach § 1412 BGB beim Amtsgericht eine steuerlich relevante Auswirkung für das Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) ?

(2)
Hat Gütertrennung eine steuerlich relevante Auswirkung für Ehepaare (bislang Zugewinngemeinschaft) ?

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