Frage geschrieben am 28.11.2008 20:53:22

Betreff: Entsendung ins Ausland - Steuerliche Implikationen


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich soll ab Januar 2009 für ca. 6 Monate von meinem Arbeitgeber ins Ausland (USA) entsendet werden. Die Firmen sind weltweit als Partnerschaft mit separaten legal entities organisiert. Ich habe in Deutschland eine Eigentumswohnung, für die ich Wohnungsgeld bezahle.

Vorab versuche ich nun abzuklären, welche Vertragsbedingungen für mich am günstigsten wären.

1. Macht es einen Unterschied für mich, ob mein deutscher Arbeitgeber weiterhin das Gehalt bezahlt oder ob ich von der US-Firma bezahlt werde? Ich denke hierbei an steuerliche Vergünstigungen wie Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungspauschale, Pauschbetrag für Übernachtungskosten, Doppelbesteuerung des US-Einkommens vs. 12-monatigem Einkommen in Deutschland.

2. Macht es steuerlich für mich einen Unterschied, ob ich unter oder über der 183 Tage Grenze bleibe?

3. Gibt es andere Themen, die ich noch bedenken muss (kurz - nur falls ich etwas offensichtliches übersehen habe)?

Vielen Dank!




Antwort geschrieben am 28.11.2008 21:24:24
Marlies Zerban
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

1. Sofern Sie weniger als 183 Tage in USA bleiben und weiterhin das Gehalt allein vom Arbeitgeber in Deutschland erhalten, versteuern Sie das gesamte Gehalt in Deutschland, Sie können für einen Zeitraum von drei Monaten Verpflegungsmehraufwendungen für diese "Dienstreise" steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dies nicht zahlt (diese Zahlung wäre steuerfrei). Die Abzugsfähigkeit der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung spielen dann eine Rolle, wenn Sie vom Arbeitgeber keinen oder nur einen Zuschuss erhalten, der unter den tatsächlichen Kosten liegt.

2. Sind Sie mehr als 183 Tage in USA und erhalten Sie das Gehalt von einem Arbeitgeber in USA unterliegt dieser 'Betrag nicht der deutschen Regelbesteuerung. Der Verdienst in USA ist dann in USA zu versteuern. Der Bruttobetrag ist jedoch bei der Ermittlung der Höhe des Steuersatzes in Deutschland von Bedeutung, sogenannter Progressionsvorbehalt.

Günstig ist es auf alle Fälle, wenn der Arbeitgeber Beträge zusätzlich zum Gehalt zahlt, die steuerfrei und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden können (die Aufwendungen, die Sie selbst anführen). Zahlt er diese nicht, so wirken sie sich nur indirekt als Abzugsbetrag aus.

Es empfiehlt sich für Sie, an Hand der konkreten Zahlen die Alternativen durchrechnen zu lassen, dies kann ich gerne im Rahmen einer weiteren Beratung durchführen,

Mit freundlichen Grüßen

M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin




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