Frage geschrieben am 03.02.2011 15:46:06Betreff: Erbengemeinschaft
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft.
Nun hat einer der Erben ohne mein Zutun und Wissen die Steuererklärung abgegeben. Diese wurde bereits bearbeitet und im Oktober festgesetzt. Ich habe allerdings keinen Steuerbescheid erhalten.
Nun wollte ich Werbungskosten steuerlich für die Erbengemeinschaft geltend machen. Diese wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die Widerspruchsfrist verstrichen ist und die Werbungskosten somit nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ist diese Aussage richtig?
Vielen Dank für die Antwort.
Antwort geschrieben am 03.02.2011 17:18:33
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Bernd Raue als RSS-Feed abonnieren!
Bernd Raue
Hohenstaufenstraße 2, 73101 Aichelberg, Tel: 07164/79984-28, Fax: 07164/79984-27
Steuerberatung
Bewertungen: 6
Hohenstaufenstraße 2, 73101 Aichelberg, Tel: 07164/79984-28, Fax: 07164/79984-27
Steuerberatung
Bewertungen: 6
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.
Es ist richtig, dass 'Werbungskosten' jedweder Personengesellschaft und dazu zählt auch die Erbengemeinschaft, im Rahmen der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – also der Steuererklärung der Gesellschaft, in der das Einkommen der Gesellschaft erklärt und auch auf die Beteiligten verteilt wird – gemacht werden müssen. Im Falle nicht direkt von der Gesellschaft, sondern nur von einem Gesellschafter persönlich getätigten Ausgaben spricht man hier von Sonderbetriebsausgaben, die aber steuerlich eben nur im Rahmen der Erklärung der Gesellschaft geltend gemacht werden können. Der Steuerbescheid der Gesellschaft wird hierbei zum Grundlagenbescheid für den folgenden, in Ihrem Fall wohl Ihrem Einkommensteuerbescheid. Änderungen können nur in diesem Grundlagenbescheid erreicht werden.
Wenn Sie also Ihre Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft noch steuerlich geltend machen möchten, muss die Frage gestellt werden, inwieweit der fragliche Steuerbescheid der Erbengemeinschaft noch angreifbar ist. Da Sie bereits erwähnten, dass die Einspruchsfrist abgelaufen ist, müsste man prüfen, ob ggf. eine der anderen einschlägigen Änderungsvorschrift in der Abgabenordnung anwendbar ist. Dies kann leider hier im Rahmen Ihrer Frage und mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht sinnvoll geschehen. Wenn Sie hier weiteren Beratungsbedarf haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich direkt, zB per eMail unter Bernd.Raue@StB-Raue.de, an mich wenden.
Ich hoffe, die Ausführungen haben Sie weitergebracht, anderenfalls nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Nachfragens.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Raue
Steuerberater
Bitte beachten, es gelten eine Haftungsbeschränkung von EUR 1.000.000,00 sowie meine AGB als vereinbart.
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Raue direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:












