Frage geschrieben am 31.03.2009 17:02:51

Betreff: Erstattung von zu Unrecht gezahlten Sozialversicheungsbeiträgen


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

wir sind von der Rechtsform eine GmbH und haben in den vergangenen Jahren einer angestellten Geschäftsführerin ein Gehalt bezahlt. Die GF ist arbeitslos geworden. Bei der Prüfung auf ALG 1 ist festgestellt worden, dass die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu Unrecht gezahlt worden sind, da sie als nicht versicherungspflichtig eingestuft wird.

Die Beiträge zu den obigen Versicherungen sind nun ausgezahlt worden.

Die zur Umlage U1 und U2 entrichteten Arbeitgeberbeiträge sind auf das Konto der GmbH geflossen.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sind auf das Konto der
ehemaligen GF überwiesen worden.

UNSERE FRAGE: Wie müssen die zurückerstatteten Arbeitgeberanteile zugeodnet bzw. versteuert werden?

Muss die ehemalige GF den Arbeitgeberanteil an die GmbH
überweisen und muss die GmbH diese im Jahr der Zurückerstattung versteuern?

Vielen Dank im Voraus.



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