Frage geschrieben am 16.06.2008 22:54:00Betreff: Erstwohnsitz Deutschland/Zweitwohnsitz Belgien
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 55,00
Status: Beantwortet
Ich schildere hier kurz meine Situation um dann zur Frage überzugehen.
Ich arbeite seit September 2006 in Belgien, für die EU Kommission und bin hier auch gemeldet.
Ich habe mich bisher nicht in Deutschland abgemeldet, da ich doch noch regelmäßig dort bin. Ich bin bei meinen Eltern gemeldet.
Mein einziges Einkommen ist mein Gehalt (als EU Angestellte ist es steuerfrei). Weiterhin habe ich mir eine Wohnung gekauft in Belgien in der ich auch wohne.
Meine Fragen:
# Ist es möglich das ich als Erstwohnsitz Deutschland beibehalte und als Zweitwohnsitz Belgien angebe? Wenn es möglich ist: Wo und wen genau soll ich davon in Kenntnis setzen?
# Hat es steuerliche Konsequenzen wenn ich ein Erst-und Zweitwohnsitz habe? Welche?
#Ich habe 2007 keine dt. Steuererklärung abgegeben da ich ja in Belgien arbeite. Die belgische Steuererklärung habe ich gemacht und abgegeben.
Was passiert wenn ich meine dt. Steuerklärung nicht abgebe? Und was passiert wenn ich z.B. in 2 Jahren wieder nach Deutschland zurückkehre, dort arbeite und eine Steuerklärung abgebe (die ich allerdings die 3 Jahre davor nicht abgegeben habe, da ich ja in Belgien die Steuererklärung abgegeben habe)...kriege ich dann Ärger?
Ich weiss einfach nicht was ich tun soll. Am liebsten würde ich weiterhin in Deutschland gemeldet sein, weil es einfach praktisch ist und mir eine mögliche Rückkehr erleichtern würde. Auf der anderen Seite habe ich Angst davor das ich an dem Tag meiner Rückkehr eine heftige Buße zahlen muß für das ignorieren der Abgabe einer Steuererklärung.
Ausserdem habe ich irgendwo gelesen, das es in Deutschland nicht möglich ist einen Zweitwohnsitz in europäischen Ausland zu haben. Ist es wahr das man nur in Deutschland selbst einen Zweitwohnsitz anmelden kann?
Ich würde mich sehr freuen über einen Ratschlag wie ich verfahren soll um meine Situation in die richtige Bahn zu biegen. Schön wäre auch erklärt zu bekommen an wen genau ich mich wenden soll um mich umzumelden-anzumelden-bescheid zu sagen das ich in Belgien wohne zur Zeit,
bzw tips zu bekommen wer mir weiterhelfen könnte
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Antwort geschrieben am 17.06.2008 09:47:15
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.
Sie bitten hier um Auskunft, welche steuerlichen Folgen sich bei Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes ergeben und ob Sie hier eine Steuererklärung abgeben müssen.
1. Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind Sie grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Voraussetzung dafür, dass Sie dann auch eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben, ist das Vorliegen von steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften iSd. § 2 Einkommensteuergesetz. In dieser Vorschrift ist abschließend geregelt, dass nur solche Einkünfte der deutschene EInkommensteuer unterliegen, die er während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
Nach Ihrem Vortrag erzielen Sie nur Einkünfte als Mitarbeiter eines sogenannten supranationalen Organisation, die in Deutschland nicht steuerbar und nicht steuerpflichtig sind. Auch durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien ergeben sich hieraus keine Besteuerungsmerkmale.
Es ist daher gleich, wie Sie die Melderegelung durchführen. Sie können die Situation also so belassen. Steuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Sie sind nicht verpflichtet, hier eine Steuererklärung abzugeben. Nach Rückkehr nach Deutschland reicht ein kurzer Hinweis im Rahmen der ersten Steuererklärung. Die Situation können Sie ja sicher durch Unterlagen belegen. Sie bekommen keinen Ärger und schon gar kein Bußgeld.
Die deutschen Behörden können keinen Einfluss darauf nehmen, wenn Sie im europäischen Ausland einen Zweitwohnsitz haben. Er gibt freie Wahl des Wohnsitzes, Deutschland hat außerhalb strafrechtlicher Verfolgungs- und Ermittlungsbefugnisse keinen Zugriff auf ausländische Meldedaten. Nach Ihrer Schilderung sind dann auch keine Interessen des deutschen Staates tangiert.
Sie müssen also in der gegenwärtigen Situation keine Maßnahmen hinsichtlich einer Änderung Ihrer Meldetatbestände vornehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über Ihre steuerliche Situation in Deutschland geben.
Mit freundlichene Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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