Frage geschrieben am 02.07.2007 13:15:00Betreff: Europäisches Umsatzsteuerrecht - eCommerce
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
wir betreiben einen Downloadshop, über welchen wir Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG erbringen.
In Bezug auf die abzuführende Umsatzsteuer muss ich wissen, ob wir ebenfalls dem § 3c UStG unterworfen sind.
Bisher berechnen wir bei Kunden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU 19% Umsatzsteuer und führen diese an unser deutsches Finanzamt ab. Müssen wir, vorausgesetzt die Lieferschwelle in einem Mitgliedsstaat der EU wird erreicht, die Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedstaats an ein dort für uns zuständiges Finanzamt abführen oder ist § 3c UStG auf Grund der erbrachten Leistungen für uns nicht relevant?
Sind wir bei der Erbringung von Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG überhaupt zur Abführung einer Umsatzsteuer verpflichtet?
Besten Dank vorab und viele Grüsse
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