Fürsorgepflicht FA oder Haftung Steuerberater?

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Fürsorgepflicht FA oder Haftung Steuerberater?

Mal angenommen A hat seit 1996 einen Betrieb für med.Fußpflege.Ein Nachweis für die entsprechende Ausbildung von A wurde vom Finanzamt im 1.Jahr angefordert und als Nachweis zur Umsatzsteuerbefreiung anerkannt.Nun gibt es seit 2006 ein neues Gesetz zur Regelung der Berufsbezeichnung aber A darf sich weiterhin med.Fußpfleger nennen und diese Tätigkeit auch ausüben.
Die Steuererklärungen von A werden von Geschäftsbeginn an von einem Steuerberater erledigt.
Nun wird A während einer Steuerprüfung vom Finanzbeamten mitgeteilt , daß die Umsatzsteuerbefreiung seit 2006 nicht mehr gegeben ist , da die Ausbildung von A als med.Fußpfleger nicht mehr gültig ist.A soll die nicht gezahlte Umsatzsteuer daher nachzahlen.Wäre in einem solchen Fall der Steuerberater von A haftbar zu machen? Wäre in einem solchen Fall das Finanzamt verpflichtet , A ab Beginn der Nichtanerkennung der Berufsausbildung nach dem neuen Gesetz,auf die Besteuerung der Einnahmen hinzuweisen - wenn die Kopie des Ausbildungsnachweises seit 1996 vorläge.
Oder ist A auf jeden Fall verpflichtet sich über Steuerrechtliche Änderungen selbst zu informieren?


von sumse40 am 09.02.2012 17:11
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fürsorgepflicht FA oder Haftung Steuerberater?
Woher soll der Steuerberater wissen, ob die Ausbildung anerkannt wird oder nicht? Zumal, wenn das langjährig vom Finanzamt entsprechend gehandhabt wurde. (In diesen Jahren hast Du die Umsatzsteuer gespart).
Warum sollte das Finanzamt informieren? Da hätte es viel zu tun.
Es handelt sich anscheinend NICHT um eine steuerrechtliche Änderung. Das Finanzamt hat wohl festgestellt, dass irgendwelche Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung fehlen.
Mir ist auch kein Gesetz bekannt, mit dem das ab 2006 geregelt wurde. Entscheidungen dazu gibt es bereits vorher, lies mal http://www.steuerempfehlung.de/pdf/Medizinische%20Fusspflege.pdf

Vermutlich konnte nur wegen Festsetzungsverjährung die Umsatzsteuer erst ab 2006 geändert werden.
Das sollte allerdings Dien Steuerberater wissen.


von Phantom am 10.02.2012 09:28
Status: Philosoph (709 Beiträge)
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