>Fürsorgepflicht FA oder Haftung Steuerberater?
Woher soll der Steuerberater wissen, ob die Ausbildung anerkannt wird oder nicht? Zumal, wenn das langjährig vom Finanzamt entsprechend gehandhabt wurde. (In diesen Jahren hast Du die Umsatzsteuer gespart).
Warum sollte das Finanzamt informieren? Da hätte es viel zu tun.
Es handelt sich anscheinend NICHT um eine steuerrechtliche Änderung. Das Finanzamt hat wohl festgestellt, dass irgendwelche Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung fehlen.
Mir ist auch kein Gesetz bekannt, mit dem das ab 2006 geregelt wurde. Entscheidungen dazu gibt es bereits vorher, lies mal http://www.steuerempfehlung.de/pdf/Medizinische%20Fusspflege.pdf
Vermutlich konnte nur wegen Festsetzungsverjährung die Umsatzsteuer erst ab 2006 geändert werden.
Das sollte allerdings Dien Steuerberater wissen.
von Phantom am 10.02.2012 09:28
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