Frage geschrieben am 08.02.2010 12:14:21Betreff: Fahrtkosten pauschal (Arbeitgeberzuschuss) anrechnen
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung mit einem elektronischen Steuererklärungsprogramm.
Bei Punkt 18 in der Lohnsteuerbescheinigung (Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) steht ein Betrag x. Diesen habe ich anfangs eingetragen.
Jetzt bin ich beim Arbeitsweg, den ich auch eingetragen habe.
Nun gibt mir das Programm folgende Optionen: "voll anrechnen", "teilweise anrechnen" oder "nicht anrechnen".
Meine Frage: was ist hier gemeint? Was soll ich wählen?
PS: Benutze einen Firmenwagen (1% Regelung, 0,03% Regelung)
Besten Dank!
Antwort geschrieben am 08.02.2010 14:55:17
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 158
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, de ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie gerade die Einkommensteuererklärung 2009 erstellen. Daneben gehe ich davon aus, dass Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausschliesslich den Wagen benutzen.
In Zeile 36 der Anlage N haben Sie unter den Ziff. 40, 41 und 68 die entsprechenden Einträge durch Ihr Programm vorgenommen. In Zeile 40 und dort unter Ziff.50 "pauschal versteuert" wird nun der Fahrkostenersatz, der gem. Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers aufgeführt wird, einzutragen. Dieser pauschalversteuerte Fahrtkostenersatz führt immer zur Kürzung der Entfernungspauschale, sodass der Betrag in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung auf die Entfernungspauschale voll anzurechnen ist, d.h Sie müssen hier die Option "vollanrechnen" wählen, wenn das Programm hier die Anrechnung des Fahrtkostenzuschusses anspricht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.02.2010 15:13:55
Vielen Dank für die prompte Bearbeitung!!!
Nur so aus Interesse: für wenn sind dann die anderen Optionen? Seltsam...
Vielen Dank für die prompte Bearbeitung!!!
Nur so aus Interesse: für wenn sind dann die anderen Optionen? Seltsam...
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 08.02.2010 15:16:05
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kenne Ihr Programm nicht, daher kann ich die Funktionen nicht beurteilen. Ich bin bei der Beurteilung nur Ihrer Schilderung gefolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kenne Ihr Programm nicht, daher kann ich die Funktionen nicht beurteilen. Ich bin bei der Beurteilung nur Ihrer Schilderung gefolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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