Frage geschrieben am 08.02.2010 12:14:21

Betreff: Fahrtkosten pauschal (Arbeitgeberzuschuss) anrechnen


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung mit einem elektronischen Steuererklärungsprogramm.

Bei Punkt 18 in der Lohnsteuerbescheinigung (Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) steht ein Betrag x. Diesen habe ich anfangs eingetragen.

Jetzt bin ich beim Arbeitsweg, den ich auch eingetragen habe.

Nun gibt mir das Programm folgende Optionen: "voll anrechnen", "teilweise anrechnen" oder "nicht anrechnen".

Meine Frage: was ist hier gemeint? Was soll ich wählen?

PS: Benutze einen Firmenwagen (1% Regelung, 0,03% Regelung)

Besten Dank!


Antwort geschrieben am 08.02.2010 14:55:17
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 158 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, de ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Sie gerade die Einkommensteuererklärung 2009 erstellen. Daneben gehe ich davon aus, dass Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausschliesslich den Wagen benutzen.

In Zeile 36 der Anlage N haben Sie unter den Ziff. 40, 41 und 68 die entsprechenden Einträge durch Ihr Programm vorgenommen. In Zeile 40 und dort unter Ziff.50 "pauschal versteuert" wird nun der Fahrkostenersatz, der gem. Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers aufgeführt wird, einzutragen. Dieser pauschalversteuerte Fahrtkostenersatz führt immer zur Kürzung der Entfernungspauschale, sodass der Betrag in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung auf die Entfernungspauschale voll anzurechnen ist, d.h Sie müssen hier die Option "vollanrechnen" wählen, wenn das Programm hier die Anrechnung des Fahrtkostenzuschusses anspricht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?


Lesezeichen hinzufügen:

KONZ Steuertipps


Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen