Frage geschrieben am 22.08.2009 14:49:52

Betreff: Fahrtkosten


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer seine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle ganz oder teilweise bereit ist zu vergüten, so kann er das mit bis zu 30 cent je km steuerfrei ? oder mit einer 15 % Pauschale ? in jedem Fall ohne weitere Sozialabagaben tuen ? Sind dieses entstandenen Kosten dann für den Arbeitgeber auch absetzbar?

Gleiche Frage nur hier nicht für den Heimweg sonderen für Fahrten während der Abreitszeit zu Lieferanten und Kunden?

Der PKW gehört dem Arbeitnehmer und wird unter 20 für Dienstfahrten
und unter 30 % für die Wege zwischen Betrieb und Wohnung genutzt.

Kann sich der AG auch mit einer Pauschale an den Versicherungen oder ähnlichen Beteiligen?


Antwort geschrieben am 22.08.2009 17:09:11
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Seit einigen Jahren bereits sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Fahrtkosten eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstelle in vollem Umfang zu versteuern, es gibt jedoch die Möglichkeit der Besteuerung mit einer 15 % Pauschale.

Nur in diesem Fall der Pauschalversteuerung fallen keine weiteren Sozialabagaben an, bei voller Besteuerung allerdings.
Erfolgt die Regelbesteuerung, so kann der Arbeitnehmer dann auch die Werbungskosten (0,30 einfache Strecke Wohnung - Arbeitsstätte) in seiner Jahressteuererklärung absetzen.

Die entstandenen Kosten sind dann für den Arbeitgeber auch absetzbar als Personalkosten

Für Fahrten während der Abreitszeit zu Lieferanten und Kunden kann der Arbeitgeber die Km-Pauschale für jeden gefahrenen km in Höhe von Euro 0,30 erstatten. Fährt ein Arbeitnehmer direkt von zu Hause zum Kunden ohne beim Arbeitsplatz zuvor einzutreffen, ist der Beginn der Auswärtstätigkeit bereits die Wohnung und dabei sind dann alle gefahrenen km als Reisekosten erstattungsfähig.

Kann sich der AG auch mit einer Pauschale an den Versicherungen oder ähnlichen Beteiligen?

Nein, hinsichtlich Zahlung von Versicherungen ist keine Pauschalierung möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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