Frage geschrieben am 22.08.2009 14:49:52Betreff: Fahrtkosten
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Gleiche Frage nur hier nicht für den Heimweg sonderen für Fahrten während der Abreitszeit zu Lieferanten und Kunden?
Der PKW gehört dem Arbeitnehmer und wird unter 20 für Dienstfahrten
und unter 30 % für die Wege zwischen Betrieb und Wohnung genutzt.
Kann sich der AG auch mit einer Pauschale an den Versicherungen oder ähnlichen Beteiligen?
Antwort geschrieben am 22.08.2009 17:09:11
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Seit einigen Jahren bereits sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Fahrtkosten eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstelle in vollem Umfang zu versteuern, es gibt jedoch die Möglichkeit der Besteuerung mit einer 15 % Pauschale.
Nur in diesem Fall der Pauschalversteuerung fallen keine weiteren Sozialabagaben an, bei voller Besteuerung allerdings.
Erfolgt die Regelbesteuerung, so kann der Arbeitnehmer dann auch die Werbungskosten (0,30 einfache Strecke Wohnung - Arbeitsstätte) in seiner Jahressteuererklärung absetzen.
Die entstandenen Kosten sind dann für den Arbeitgeber auch absetzbar als Personalkosten
Für Fahrten während der Abreitszeit zu Lieferanten und Kunden kann der Arbeitgeber die Km-Pauschale für jeden gefahrenen km in Höhe von Euro 0,30 erstatten. Fährt ein Arbeitnehmer direkt von zu Hause zum Kunden ohne beim Arbeitsplatz zuvor einzutreffen, ist der Beginn der Auswärtstätigkeit bereits die Wohnung und dabei sind dann alle gefahrenen km als Reisekosten erstattungsfähig.
Kann sich der AG auch mit einer Pauschale an den Versicherungen oder ähnlichen Beteiligen?
Nein, hinsichtlich Zahlung von Versicherungen ist keine Pauschalierung möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.08.2009 10:02:59
folgendes aus meiner Fragestellung ist für mich noch nicht klar geworden:
Sind die Fahrtkosten, zwischen Wohnung und Betrieb, die mit 15 % Pauschalbesteuerung vergütet werden können, dann für den AG noch von seiner Steuer absetzbar?
Dies ist mir bei meinen Recherchen zu diesem Punkt unklar geblieben.
Sind die Reisekosten für den AN Steuer / Sozialabgabe frei ? und sind Sie für den AG dann trotzdem absetzbar?
Auch dies ist mir bei meinen Recherchen zu diesem Punkt unklar geblieben.
folgendes aus meiner Fragestellung ist für mich noch nicht klar geworden:
Sind die Fahrtkosten, zwischen Wohnung und Betrieb, die mit 15 % Pauschalbesteuerung vergütet werden können, dann für den AG noch von seiner Steuer absetzbar?
Dies ist mir bei meinen Recherchen zu diesem Punkt unklar geblieben.
Sind die Reisekosten für den AN Steuer / Sozialabgabe frei ? und sind Sie für den AG dann trotzdem absetzbar?
Auch dies ist mir bei meinen Recherchen zu diesem Punkt unklar geblieben.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 23.08.2009 10:54:49
Sehr geehrter Fragesteller,
diese vom Arbeitgeber erstatteteten Aufwendungen des Arbeitnehmers sind stets Betriebsausgaben. Für den Arbeitnehmer sind die pauschal versteuerten Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie werden also nicht in Bruttolohn ausgewiesen, können dann, wie gesagt, auch nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden diese Erstattungen dann auch separat ausgewiesen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
diese vom Arbeitgeber erstatteteten Aufwendungen des Arbeitnehmers sind stets Betriebsausgaben. Für den Arbeitnehmer sind die pauschal versteuerten Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie werden also nicht in Bruttolohn ausgewiesen, können dann, wie gesagt, auch nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden diese Erstattungen dann auch separat ausgewiesen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.












