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Fall für Profi

Habe mal hier einen Sachverhalt, vielleicht kann jemand helfen:

Eine Personengesellschaft wurde mit dem Zweck gegründet ein Grundstück zu bebauen und es danach zu verkaufen. Dies geschah dann auch im Jahr 05. Jetzt wird die PersG verschmolzen. Frage: Was ist mit den Jahren zwischen 05 und 10 in Bezug auf einheitlicher/gesonderter Feststellung etc.? Gewerbesteuer ist in diesen Jahren nicht mehr angefallen, da der Zweck 05 schon erfüllt wurde. Das, was noch in diesen Jahren vorliegt sind z.B. Zinserträge. Laut einem Sachverständigen lag 05 schon eine Betriebsaufgabe vor. Stimmt das? Paragrafen? etc...? Und wie werden wie gesagt Zinserträge etc. in diesen Jahren behandelt?
Danke.an.alle!


von cmeier am 20.04.2010 19:15
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fall für Profi
>Jetzt wird die PersG verschmolzen. Frage: Was ist mit den Jahren zwischen 05 und 10 in Bezug auf einheitlicher/gesonderter Feststellung etc.?

Wenn die PersG jetzt verschmolzen wurde, hat sie doch existiert. -> Steuererklärungen sind abzugeben!


> Gewerbesteuer ist in diesen Jahren nicht mehr angefallen, da der Zweck 05 schon erfüllt wurde.

Da kommt es nicht drauf an. z.B. Einkommensteuer fällt auch ohne Gewerbesteuer an


> Das, was noch in diesen Jahren vorliegt sind z.B. Zinserträge.

Die per einheitl.gesonderter den Beteiligten zuzurechnen sind


> Laut einem Sachverständigen lag 05 schon eine Betriebsaufgabe vor. Stimmt das? Paragrafen? etc...?

Frag den Sachverständigen. Der hat wahrscheinlich für sein Gutachten ein paar Informationen mehr (als hier im Sachverhalt geschildert) gehabt.


Helfen kann da nur ein bezahlter Profi - der dann aber auch ALLE Informationen bekommen muß.


von Phantom am 21.04.2010 09:05
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>Fall für Profi
Danke erstmal für die Antwort!

Wie verhält es sich denn mit den Jahren zwischen angeblicher Betriebsaufgabe und Verschmelzung in Bezug auf die ges. u. einh. Feststellung?
a. Es lag keine Betriebsaufgabe vor?
b. Es lag eine vor?

Gibt es dann Unterschiede die zu beachten sind? In Bezug auf Erträge die in den Jahren anfielen? Gibt es dazu was im Gesetz?
Danke


von cmeier am 21.04.2010 11:42
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fall für Profi
Vergessen zu fragen:
Wenn der Zweck der Kauf, die Bebauung und der Verkauf des Grundstücks war, liegt dann nach diesem Vorgang nach § 16 (3) EStG nicht eine Betriebsaufgabe vor? Die wesentl. Grundlage des Betriebes wurde doch damit veräußert oder wie ist das?


von cmeier am 21.04.2010 11:51
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fall für Profi
Wurde ggü. dem Finanzamt die Betriebsaufgabe erklärt?
Wenn der Betrieb aufgegeben wurde, welche PersG wurde dann verschmolzen? Ein Steuerberater hat da wohl nicht mitgewirkt.

Mit der Verschmelzung hat die PersG m.E. eindeutig dokumentiert, dass die PersG weiterhin existent war - und damit ihre Erträge auch selbst versteuern muß.

s.a.: http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/B/Betriebsaufgabe.html


von Phantom am 21.04.2010 14:26
Status: Philosoph (649 Beiträge)
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>Fall für Profi
Suche nach weiteren Informationen.
Aber ist es denn nicht möglich, dass die PersG ihre gewerbliche Tätigkeit (Grundst Kauf, Bebauung, Verkauf) eingestellt hat, da es nur ein einmaliger Zweck war und dann weiter existiert hat? Bis zur Verschmelzung 5 Jahre später...


von cmeier am 21.04.2010 14:40
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>Fall für Profi
> Aber ist es denn nicht möglich, ...
Doch, da halte ich es wie Herr Toyota: nichts ist unmöglich.
Nimm Dir ´nen Steuerberater, dann weisst Du hinterher für gutes Geld, dass die Steuern auf die Zinserträge bezahlt werden müssen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine PersG, die zwar kein Gewerbe mehr aktiv ausübt, dafür aber Zinserträge einstreicht, diese nicht versteuern muß?
Und wenn auch nur indirekt über Zurechnung zu den beteiligten Gesellschaftern.


von Phantom am 22.04.2010 09:17
Status: Philosoph (649 Beiträge)
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>Fall für Profi
Hallo nochmal,

also eigentlich muss ich jetzt nur wissen, wie es sich mit Erträgen verhält, die in den Jahren nach der Betriebsaufgabe anfallen. Die PersG existiert ja weiter...gibt es da in hinsicht auf ges. u. einh. Fest. etwas zu beachten. In Bezug auf den Aufgabegewinn etc.?
Danke


von cmeier am 22.04.2010 14:44
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