>Fall für Profi
>Jetzt wird die PersG verschmolzen. Frage: Was ist mit den Jahren zwischen 05 und 10 in Bezug auf einheitlicher/gesonderter Feststellung etc.?
Wenn die PersG jetzt verschmolzen wurde, hat sie doch existiert. -> Steuererklärungen sind abzugeben!
> Gewerbesteuer ist in diesen Jahren nicht mehr angefallen, da der Zweck 05 schon erfüllt wurde.
Da kommt es nicht drauf an. z.B. Einkommensteuer fällt auch ohne Gewerbesteuer an
> Das, was noch in diesen Jahren vorliegt sind z.B. Zinserträge.
Die per einheitl.gesonderter den Beteiligten zuzurechnen sind
> Laut einem Sachverständigen lag 05 schon eine Betriebsaufgabe vor. Stimmt das? Paragrafen? etc...?
Frag den Sachverständigen. Der hat wahrscheinlich für sein Gutachten ein paar Informationen mehr (als hier im Sachverhalt geschildert) gehabt.
Helfen kann da nur ein bezahlter Profi - der dann aber auch ALLE Informationen bekommen muß.
von Phantom am 21.04.2010 09:05
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