Frage geschrieben am 04.05.2011 19:08:20Betreff: Familienheimfahrten als Geschiedener, Mehrfachzweitstudium
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 45,00
Status: Geschlossen
- kaufmännische Ausbildung (1994) nach Abitur, aber nie in dem Bereich tätig gewesen
- BWL-Erststudium an einer Akademie bis 2001 (ohne anerkannten Abschluss)
- seit Oktober 2007 Student (an verschiedenen Hochschulen)
- seit Frühjahr 2008 rechtskräftig geschieden
- die Kinder aus gemeinsamer Ehe leben bei Ex-Frau
- aktuell keine Partnerschaft/ Ehe
Ich habe viele Jahre mit meiner Familie im ländlichen Bereich (im folgenden L genannt) gelebt. Nach der Scheidung habe ich ab Oktober 2008 eine Teilzeittätigkeit (20 Stunden pro Woche) in einer etwa 300 km entfernten Großstadt (ab jetzt G genannt) angenommen. In G habe ich immer nur zwischen 3 oder 4 Tagen pro Woche gearbeitet.
Ich versuche meine Kinder so oft wie möglich an den Wochenenden zu besuchen.
Als ich für die 2009er Lohnsteuerkarte entsprechende Freibeträge (Studium und Kinderbesuche) auf meiner Lohnsteuerkarte vom Finanzamt in L eintragen lassen wollte, hat man mich im Finanzamt L etwas zurechtgerückt. Erstens solle ich mir beim Finanzamt in G eine Steuernummer besorgen, schließlich sei mein Lebensmittelpunkt dort wo ich arbeite, also in G. Zweitens sind die Kosten, die ich als Freibeträge geltend machen will angeblich keine Kosten der doppelten Haushaltsführung, sondern Familienheimfahrten. Eingetragen hat man mir das trotzdem irgendwie, ein Jahr später auch noch einmal auf der 2010er Lohnsteuerkarte.
Bis 2009 habe ich noch in L studiert (montags bzw. freitags). Mittlerweile bin ich Student an einer Fernhochschule, lerne also zuhause oder habe Wochenendveranstaltungen an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik, zu denen ich fahre.
Nun ist die erste Frage, wo mein Lebensmittelpunkt ist. Mein Leben besteht heute primär aus dem 20-Stunden-Teilzeitjob, dem Fernstudium und den Kindern. In G habe ich eine sehr kleine Wohnung (34 m²) vom Arbeitgeber (Staatsbedienstetenwohnung), in L wohne ich immer kostenlos bei Bekannten, habe dort also keinen eigenen Hausstand, aber doch eine postalische Anschrift. Was sollte ich denn nun behaupten, wo mein Lebensmittelpunkt ist, in L oder in G?
Als zweites geht es um die Fahrtkosten von G nach L, die beim Besuch meiner Kinder angefallen sind. Ich schätze dass ich das pro Jahr etwa 40 Mal mache (die restlichen Wochenenden bin ich wegen dem Studium unterwegs), also sooft es geht. Da meine Ex-Frau freitags immer gearbeitet hat habe ich mich dann oft Freitag ab mittags um die Kinder gekümmert. Deswegen bin ich meistens donnerstags nach der Arbeit von G nach L gefahren. Anfangs bin ich mit dem eigenen Auto gefahren, mittlerweile habe ich aber kein eigenes Auto mehr. Später mit dem Auto von Bekannten, manchmal mit dem Zug. Sind das nun Familienheimfahrten oder doch Kosten der doppelten Haushaltsführung und welche Kosten der Fahrten kann ich geltend machen? Wie sollte ich deswegen am besten gegenüber dem Finanzamt argumentieren? Ist das Fahrzeug der Bekannten ebenso wie ein eigenes Fahrzeug absetzbar? Ich muss es immer nur wieder volltanken. Ist es egal ob ich mit einer Anschrift in G beim Finanzamt G erkläre oder doch mit meiner Anschrift in L beim Finanzamt L? Was sollte ich in dem Zusammenhang noch beachten?
Das letzte betrifft mein Studium. Bis 2001 habe ich ein berufsbegleitendes BWL-Studium an einer Akademie gemacht, allerdings ohne staatlichen Abschluss. In 2009 habe ich darauf aufbauend mit einem Aufbaustudium (April 2008 bis April 2009) einen staatlichen BWL-Abschluss (Bachelor of Arts einer Berufsakademie) erlangt. Die Kosten für dieses Aufbaustudium würde ich gern als Werbungskosten geltend machen. Das wäre jetzt wohl kein Drama, aber ich studiere seit Ende 2008 und aktuell immer noch ein weiteres Studium, allerdings einen technischen Studiengang (mit Diplom-Abschluss), dessen Kosten ich auch gern geltend machen würde. Mit dem BWL-Studium hat das überhaupt nichts zu tun, ist also ein vollkommen eigenständiges Studium. Ich bin seit Oktober 2008 technischer Angestellter im öffentlichen Dienst in G. Welche Argumente sollte ich dem Finanzamt vorlegen, damit man mir beide Studiengänge (Aufbaustudium BWL bis 2009, aktuelles technisches Studium) akzeptiert. Wichtiger ist mir das technische Studium, da das noch mehrere Jahre Kosten verursacht und ich auch später in dem Bereich arbeiten möchte.











