Frage geschrieben am 08.01.2011 18:32:39

Betreff: Ferienhaus


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Wir haben in 2010 einen KAufvertrag über die schlüsselfertige Erstellung eines Fereinhauses inkl. Grundstück geschlossen. Fertigstellung ist 2011. Wir haben bereits in 2010 Mietanzahlungen für Buchungen in 2011 erhalten. Frage: Muss (kann) ich die Anzahlungen als Mieteinnahmen versteuern, dann aber auch alle Werbungskosten inkl, Gebäudeabschreibung geltend machen?


Antwort geschrieben am 08.01.2011 18:56:20
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantwortet gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird nach dem Zufluss- Abflussprinzip besteuert (§ 11 EStG). Die Anzahlungen auf die Nutzung des Ferienhauses im Jahr 2011 sind daher bei Zufluss im Jahr 2010 bereits in diesem Jahr zu erfassen, ebenso die Werbungskosten, die Sie im Jahr 2010 gezahlt haben (Anzeigen, Darlehenszinsen etc.)

Die Abschreibung für Abnutzung kann jedoch nach § 7 EStG erst ab Fertigstellung des Gebäudes geltend gemacht werden.

Wenn bereits zuvor Einnahmen für die Nutzung des Gebäudes fließen, spielt das hierfür keine Rolle.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?
Bewertung:
Verständlich, nicht ausschweifend und sehr konkrete Antwort-Danke!



Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen