Frage geschrieben am 23.12.2010 10:57:31Betreff: Firmenwagen als Gehalt
Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich hatte 2009 einen Firmenwagen für eine Nebenanstellung als Gehalt bekommen, dafür durfte ich den PKW auch privat nutzen. Es gab zusätzlich kein Gehalt. Nun bin ich 2009 insgesamt ca. 22.000 KM gefahren davon ca. 4.000 privat. Ich würde diesen Privatanteil als Geldwerten Vorteil bei meiner Einkommensteuererklärung angeben.Ist dies korrekt? Mein Arbeitgeber meinte, er müsse mir die privat gefahrenen Kilometer x tatsächliche KFZ Kosten pro Kilometer zzgl. MwSt. in Rechnung stellen. Seine Begründung, sobald man kein Gehalt bekommt, kann man keinen Geldwerten Vorteil versteuern. Nun ist es ein gravierener Unterschied ob ich 4.000 KM x 0,53 Cent versteuern muss oder ob ich 4.000 KM x 0,53 Cent direkt bezahle.
Stimmt dies oder kann ich den privat gefahrenen Kilomter versteuern?
Antwort geschrieben am 23.12.2010 16:47:49
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:
a) Zunächst ist es ganz klar, dass die Überlassung es Wagens an Sie auch für Privatfahrten einen geldwerten Vorteil darstellt.
b) Dieser geldwerte Vorteil kann bei Ihnen nach der so genannten 1%-Regel (= 1% des Bruttolisten-Neuwagenpreises des KfZ pro Monat) oder wie von Ihnen vorgeschlagen durch Ermittlung der tatsächlich angefallenen privaten Kilometer erfolgen.
c) Bei dieser Methode müssen Sie allerdings ein Fahrtenbuch vorlegen können.
d) Der geldwerte Vorteil hätte von Ihrem Arbeitsgeber auch der Lohnsteuer unterworfen werden müssen.
e) Sie müssen diesen geldwerten Vorteil in Ihrer Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
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