Frage geschrieben am 15.08.2010 19:53:24

Betreff: Freiberufl. Musiker mit in- und ausländischen Einkommen u. versch. Tätigkeitsfeldern


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als Musiker freiberuflich künstlerisch tätig - in Deutschland wohnhaft - und erziele aus unterschiedlichen Quellen mein Einkommen. In Österreich habe ich Auftritte mit einer Tanzmusik, in Deutschland produziere ich in meinem Homestudio Werbejingles und CDs, des Weiteren möchte ich als Solokünstler in Deutschland vorankommen.

Auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Österreich muss ich als Vortragskünstler meine österreichischen Einkünfte mit beschränkter Steuerpflicht in Österreich versteuern.

Hier wären meine Fragen dazu:

1. Angabe des österreichischen Einkommens und der österreichischen Steuer in der deutschen Einkommenssteuererklärung:
Wie/wo gebe ich den ausländischen Gewinn bei der deutschen Steuererklärung an und wo die Steuer die ich in Österreich gezahlt habe? Die Steuer würde ich bei anzurechnende ausländische Steuern (Anlage AUS Zeile 10) eintragen und den Gewinn mit den deutschen Gewinnen bei Anlage S Zeile 4. Muss ich die österreichische EA-Rechnung beifügen? In Österreich herrschen ja andere Gegebenheiten hinsichtlich Tagesgeld, Nächtigungspauschalen, anderer km-Geld-Satz, etc., ist das unerheblich?

2. Zuordnung Anlagevermögen bzw. Afa und weitere Kosten:
Wie ordne ich das Anlagevermögen richtig zu? Beispielsweise Gitarren, die ich sowohl für meine Tätigkeit in der Tanzmusik in Österreich als auch im Homestudio in Deutschland benötige? Ich vermute, dass wenn ich Anlagegut einmal einem Land zugeordnet habe, kann ich nicht mehr switchen? (Je nachdem wo ich mehr Einnahmen habe und dementsprechend den Gewinn verkleinern möchte.) Wie sieht es mit Telefonkosten aus, die ja bei beiden Tätigkeiten anfallen?

3. Abzug für Ausgaben denen kein direktes Einkommen gegenübersteht:
Da ich auch mit meiner eigenen Musik als Solokünstler weiterkommen möchte hatte ich bspw. im vorangegangenen Jahr ein Treffen mit einem potenziellen Geschäftspartner, woraus aber nichts geworden ist. Kann ich die damit verbundenen Kosten (Flug, Verpflegung) trotzdem ergebnisschmälernd ansetzen, obwohl ich damit derzeit kein Geld verdiene. Was ist mit Bewirtungskosten bzw. Essen bei Treffen (Geschäftsessen) mit Musikern, mit denen ich derzeit für künftige Gigs probe, Geschäftsessen mit der Korrektorin der englischen Texte, Webhosting-Paket für die Website? Ob ich mit meiner Musik demnächst Geld verdiene ist jedoch nicht sichergestellt. Dazu gleich die nächste Frage …

4. Trennung der verschiedenen Tätigkeiten:
Wie verhält es sich generell mit der Trennung der unterschiedlichen Einkommen? Die österreichischen und deutschen Einkommen muss ich auf Grund der Versteuerung in Österreich trennen, das ist klar. Wie verhält es sich jedoch mit den Kosten, die für verschiedene Tätigkeiten anfallen wie oben beispielsweise die Flugkosten. Muss ich meine deutschen Tätigkeiten bei der Steuererklärung nochmals unterteilen (Musikproduktion Deutschland vs. Soloprojekt Deutschland bzw. wenn auch mal ein Auftritt der Tanzmusik in Deutschland erfolgte), oder kann ich die deutschen Kosten zusammenschmeißen und diesen die Erlöse auf Grund der Musikproduktion (gegebenenfalls auch dem Auftritt der Tanzmusik in Deutschland) gegenüberstellen? Einfach ausgedrückt: alle deutschen Erlöse und Kosten zusammenschmeißen, egal um welche freiberufliche musikalische Tätigkeit es sich gerade handelt?

Ich habe viel geschrieben, es sind aber für einen Profi eigentlich recht einfach zu beantwortende Fragen, nehme ich doch an.

Wenn ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe bitte einfach nachfragen.

Ich erwarte gespannt Ihre Antwort und bedanke mich herzlich für Ihre Mühe!


Antwort geschrieben am 15.08.2010 21:02:52
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes
und den Vorgaben dieser Plattform:


1. Angabe des österreichischen Einkommens und der österreichischen Steuer in der deutschen Einkommenssteuererklärung:
Wie/wo gebe ich den ausländischen Gewinn bei der deutschen Steuererklärung an und wo die Steuer die ich in Österreich gezahlt habe? Die Steuer würde ich bei anzurechnende ausländische Steuern (Anlage AUS Zeile 10) eintragen und den Gewinn mit den deutschen Gewinnen bei Anlage S Zeile 4. Muss ich die österreichische EA-Rechnung beifügen? In Österreich herrschen ja andere Gegebenheiten hinsichtlich Tagesgeld, Nächtigungspauschalen, anderer km-Geld-Satz, etc., ist das unerheblich?

Sie sind durch den Wohnsitz in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig hier. Daher müssen Sie sämtliche Einnahmen, auch die im Ausland erzielten, dort angeben, ebenso alle Betriebsausgaben.. Österreich hat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen und den nationalen Vorschriften das Recht, eine Abzugsteuer einzubehalten, diese wird dann nach Art. 23 DBA hier angerechnet, wie Sie
bereits wissen. Sie müssen lediglich dafür sorgen, dass Sie
die richtige Bescheinigung aus Österreich erhalten.

Der Gewinn in Deutschland wird allein nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuer ermittelt, die in Österreich geltenden Tagesgelder und andere Pauschsätze kommen hierbei nicht zur Anwendung.


2. Zuordnung Anlagevermögen bzw. Afa und weitere Kosten:
Wie ordne ich das Anlagevermögen richtig zu? Beispielsweise Gitarren, die ich sowohl für meine Tätigkeit in der Tanzmusik in Österreich als auch im Homestudio in Deutschland benötige? Ich vermute, dass wenn ich Anlagegut einmal einem Land zugeordnet habe, kann ich nicht mehr switchen? (Je nachdem wo ich mehr Einnahmen habe und dementsprechend den Gewinn verkleinern möchte.) Wie sieht es mit Telefonkosten aus, die ja bei beiden Tätigkeiten anfallen?

Da Sie in der Gewinnermittlung für Deutschland alle Einnahmen angeben müssen, können Sie auch alle Betriebsausgaben (Reisekosten etc.) absetzen. Es gibt nur
eine einzige Gewinnermittlung, es wird nicht nach Teilbereichen, auch nicht nach Inland und Ausland unter-
schieden.

3. Abzug für Ausgaben denen kein direktes Einkommen gegenübersteht:
Da ich auch mit meiner eigenen Musik als Solokünstler weiterkommen möchte hatte ich bspw. im vorangegangenen Jahr ein Treffen mit einem potenziellen Geschäftspartner, woraus aber nichts geworden ist. Kann ich die damit verbundenen Kosten (Flug, Verpflegung) trotzdem ergebnisschmälernd ansetzen, obwohl ich damit derzeit kein Geld verdiene. Was ist mit Bewirtungskosten bzw. Essen bei Treffen (Geschäftsessen) mit Musikern, mit denen ich derzeit für künftige Gigs probe, Geschäftsessen mit der Korrektorin der englischen Texte, Webhosting-Paket für die Website? Ob ich mit meiner Musik demnächst Geld verdiene ist jedoch nicht sichergestellt. Dazu gleich die nächste Frage …

Es kommt nicht darauf an, dass eine Betriebsausgabe unmittelbar einer Einnahme zuzordnen ist. Nach deutschem
Steuerrecht müssen die Ausgaben objektiv geeignet sein,
diese Berufstätigkeit zu fördern. Private Ausgaben werden
nicht anerkannt. Dies ist im Einzelfall von Ihnen zu beweisen,
falls das Finanzamt die betriebliche Veranlassung bezweifelt.

Wenn Sie nur Verluste erzielen und dies über mehrere Jahre, kann das Finanzamt die Anerkennung der Verluste und die
Verrechnungsmöglichkeit mit anderen positiven Einnahmen
streichen.

4. Trennung der verschiedenen Tätigkeiten:
Wie verhält es sich generell mit der Trennung der unterschiedlichen Einkommen? Die österreichischen und deutschen Einkommen muss ich auf Grund der Versteuerung in Österreich trennen, das ist klar. Wie verhält es sich jedoch mit den Kosten, die für verschiedene Tätigkeiten anfallen wie oben beispielsweise die Flugkosten. Muss ich meine deutschen Tätigkeiten bei der Steuererklärung nochmals unterteilen (Musikproduktion Deutschland vs. Soloprojekt Deutschland bzw. wenn auch mal ein Auftritt der Tanzmusik in Deutschland erfolgte), oder kann ich die deutschen Kosten zusammenschmeißen und diesen die Erlöse auf Grund der Musikproduktion (gegebenenfalls auch dem Auftritt der Tanzmusik in Deutschland) gegenüberstellen? Einfach ausgedrückt: alle deutschen Erlöse und Kosten zusammenschmeißen, egal um welche freiberufliche musikalische Tätigkeit es sich gerade handelt?

Ja, so verhält es sich. Es werden lediglich die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.

Hierzu habe ich bereits in Frage 2 Stellung genommen. Sie erstellen in Deutschland nur eine Gewinnermittlung, es kommt nicht darauf an, ob hier durch Musikproduktion oder Tanz-
musik Erlöse erzielt werden. Sie können die in Österreich
erzielten Einnahmen erläutern, es sollte sich jedoch aus
dem Nachweis aus Österreich nachvollziehbar erkennen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gere
ne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerbn
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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