Frage geschrieben am 21.04.2008 13:13:00

Betreff: Freiberufler / Zweitwohnung


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 35,00
Status: archiviert
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freiberuflich im künstlerisch-pädagogischen Bereich tätig.
Momentan lebe ich in Hannover(H) und arbeite 4Tage im dortigen Umland.
Seit April wohne ich 3Tage (Fr.-Mo.) in Bremen (HB), da mein Lebensgefährte dort eine Arbeitsstelle gefunden hat. Auch ich arbeite seit April 1Tag in HB, jedoch nur 1Std., da ich meine Unterrichtstätigkeit dort erst noch ausbauen muß!
Nun möchte ich meinen Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen gerne nach HB verlagern, aber meinen Job in H.weiterhin ausführen.
Dazu habe ich meine Wohnung in H. auch behalten.
Ab 1.4.08 ist dann: HB = Erstwohnsitz
H = Zweitwohnsitz

Meine Fragen diesbezüglich:
- Kann ich die komplette Miete der Wohnung in H. als Arbeitswohnung /Pendlerwohnung absetzen? Oder gibt es einen Pauschalbetrag dafür?

-Muß ich dem Finanzamt diesbezügliche persönliche Informationen erteilen?

-Kann ich alle anfallenden Fahrtkosten => H-HB / HB-H / H-Umland
absetzen?Ich bin meistens mit der DB unterwegs!

-Ab wann muß ich meine Steuernummer ändern + die Steuer am Erstwohnsitz abführen (auch wenn ich momentan "mehr" in H arbeite + es sich ja auch um ein anderes Bundesland handelt!)

-Kann ich Umzugskosten steuerlich geltend machen? In welcher Höhe und welche Nachweise benötige ich?

-"Lohnt" es sich überhaupt, mich umzumelden, oder ist es sinnvoller, dort den Wohnsitz zu haben, wo ich mehr arbeite?

-Gibt es noch etwas Wichtiges zu berücksichtigen, was ich in diesem Fall gar nicht bedacht habe?

Ich freue mich über Antworten und danke Ihnen im Voraus.




-- Einsatz geändert am 21.04.2008 13:26:38
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