Frage geschrieben am 16.08.2010 15:55:26

Betreff: Freiberufler Gebrauchtwagen Leasing


Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Freiberufler (Gewinnermittlung EÜR) plant die Anschaffung eines gebrauchten PKW mit folgenden Daten:

PKW-Daten:
------------------
Erstzulassung: 12/2006
Laufleistung: ca. 82000 km
Preis: ca. 19000,00 € (inkl. MwSt.)

Um im Geschäftsjahr 2010 den Gewinn stark zu mindern soll der Gebrauchtwagen über eine möglichst kurze Laufzeit (12 Monate) geleast werden.

Leasing-Konditionen:
------------------------------
Sonderzahlung: 5700,00 € (30%)
Raten: 500,00 € (12x)
Restwert: 8100,00 €

Der Gebrauchtwagen könnte nach Ablauf des Leasings zum Restwert vom Autohändler übernommen werden.

Die Fragen:
-----------------
Sind die Sonderzahlung in Höhe von 30% und die monatlichen Raten sofort abzugshähig?
Wird das Leasing vom Finanzamt anerkannt?


Vielen Dank für Ihre Auskünfte.


Antwort geschrieben am 16.08.2010 16:37:30
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:

1.) Bei Ihnen handelt es sich um einen so genannten Teilamortisations-Leasing Vertrag.
2.) Die steuerliche Anerkennung hängt davon ab, dass die Leasingzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des KfZ beträgt. (zusätzliche Voraussetzung siehe unten 8))
3.) Bei einem gebrauchten Wirtschaftsgut ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der Rechtsprechung des BFH durch die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer zu ersetzen.
4.) Die Nutzungsdauer eines PKW’s beträgt nach den allgemeinen Abschreibungstabellen 6 Jahre oder 72 Monate. Dies würde in Ihrem Fall bedeuten, dass die Restnutzungsdauer des PKW’s, wenn Sie diesen im August anschaffen noch 29 Monate beträgt. (August 2010 bis 12/2012)
5.) Sie würden also mit der Leasingzeit von 12 Monaten in dem Rahmen von 40% = 11,6 Monate und 90% = 26,1 Monate liegen. Allerdings sieht die BFH-Rechtsprechung ebenso vor, dass sich die Gesamtnutzungsdauer im Falle der Anschaffung eines gebrauchten Wirtschaftsgutes auch über den Zeitraum der ursprünglichen Nutzungsdauer (hier 6 Jahre) verlängern kann.
6.) Die 11,6 Monate bei Ihnen könne also bedenklich sein, wenn das Finanzamt annimmt, dass der Wagen z.B. noch 3 Jahre oder 36 Monate Nutzungsdauer hat; dann würden Sie aus der Zeitspanne herausfallen und der Wagen würde Ihrem Anlagevermögen zugerechnet.
7.) Da eine Leasingsonderzahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG nur dann nicht sofort abzugsfähig ist, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren vorausgezahlt wird, würde ich Ihnen empfehlen, die Leasingzeit etwas zu verlängern (z.B. 18 Monate) und die Leasingsonderzahlung etwas zu erhöhen.
8.) Wichtig ist, dass der Händler tatsächlich die (wirtschaftliche) Möglichkeit hat, den Wagen am Ende der Leasingzeit zu erwerben, da dieser wirtschaftlich an einer möglichen Wertsteigerung des Objektes teilhaben können muss.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de


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