Frage geschrieben am 11.05.2011 20:35:30

Betreff: Freiberufliche Tätigkeit / Umzug / Steuererklärung


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 40,00
Status: Geschlossen
Sehr geehrte SteuerberaterInnen,

ich möchte gerade meine Steuererklärung machen für das Jahr 2010 mit WISO.

Ich bin zum einen Arbeitnehmer in Festanstellung mit ca. 53.000 € Jahresgehalt.
Zum anderen habe ich ein eigenes Ingenieurbüro als zweites Standbein, womit ich 2010 ca. 8000 € eingenommen habe. Dieses Ingenieurbüro ist 2010 im zweiten Jahr. Beim Finanzamt habe ich die Kleinunternehmerreglung angegeben. Wenn ich alle Daten eingegeben habe ohne meine Einnahmen durchs Ingenieurbüro, dann komme ich auf eine Erstattung von ca. 1250 €.
Wenn ich dann die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätig eingebe, dann steht dort eine Nachzahlung an das FA von ca. -2000 €. Das sind dann 40% Abzug?

1. Was passiert dort genau mit dem Gewinn bzw. wie kommen diese Abzüge zustande?
2. Werden die Einnahmen zum normalen Gehalt hinzugerechnet und entfällt dann die Kleinunternehmerregelung, weil ich über 50.000 € liege?
a. Wird denn dort Krankenversicherung und Rentenversicherung etc. abgezogen?
3. Kann ich denn Steuern nachzahlen und zu welchem Steuersatz (Umsatzsteuer??)? Ich habe nur Dienstleistungen und Beratungen durchgeführt für andere Firmen, keine Waren geliefert oder so, sondern nur mein Wissen zur Verfügung gestellt.
4. Ich habe noch ein Arbeitszimmer in meinem Haus, was auch nur ausschließlich für das Ingenieurbüro genutzt wird. Kann man dafür noch was absetzen, wenn ich in meiner festen Arbeit in einem Büro des Unternehmens sitze und mein Büro in meinem Haus alleinig für meine freiberufliche Arbeit genutzt wird?

Im Jahre 2010 musste ich auch umziehen, krankheitsbedingt durch Psychoterror eines Nachbarn. Ich war dafür in psychotherapeutischer Behandlung, hatte auch Fehlstunden auf Arbeit. Erst nach dem Umzug wurde es wieder besser mit der Gesundheit

5. Kann man hierfür auch etwas absetzen? Zum Bsp. Außergewöhnliche Belastungen?
6. Mein Bafög von meinem Studium habe ich teilweise aus dem Gewinn der freiberuflichen Arbeit in Bar bezahlt in Höhe von 6000 €. Kann man davon auch etwas abziehen?

In der alten Wohnung hatte ich kein Arbeitszimmer, im Haus wo ich jetzt wohne allerdings schon.

7. Kann man dafür noch was absetzen, vielleicht auch hinsichtlich des Umzugs der Firma in neue Räume?
8. Kann man sonst noch irgendwie die -2000 € in ein kleines Plus umwandeln?
9. Wie soll ich dies in diesem Jahr machen und soll ich dann gleich Umsatzsteuer abführen auf den Rechnungen?

Vielen Dank

Ein Ratsuchender




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