Frage geschrieben am 10.03.2010 19:06:07

Betreff: Freiwillige GKV + private RV absetzen als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Liebe Steuerberater,

ich würde mich über die Beantwortung meiner folgenden Frage sehr freuen:

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer bin ich in meiner eigenen Firma angestellt aber nicht sozialversicherungspflichtig. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (AOK, zahle den gesamten Beitrag also selbst) und habe eine private Rentenversicherung (fondgebunden, Alte Leipziger Leben, 40 Jahre Laufzeit, abgeschlossen 2008, Kapitalwahlrecht).

Wo genau trage ich die Jahresbeiträge (freiwillige GKV + private RV) in den Formularen meiner Einkommensteuererklärungen für 2008 und 2009 ein? Welches Formular, welche Zeile?

Diese ganzen ähnlichen und doch unterschiedlichen Begriffe in den Formularen machen mich wahnsinnig ;-)

Vielen Dank im Voraus!
MH


Antwort geschrieben am 10.03.2010 22:09:16
Steuerberater Werner Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragender,

gerne bin ich Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Einkommensteuererklärung/en behilflich. Sie haben Recht, dass dieses insbesondere für den Fall der hier in Rede stehenden Vorsorgeaufwendungen aufgrund der Unübersichtlichkeit des Formulars und der scheinbaren Gleichartigkeit der verschiedenen Erfassungszeilen tatsächlich nicht ganz so einfach ist. Dieses gilt umso mehr, da sich das Formular insbesondere hinsichtlich dieser steuerlichen Sachverhalte von 2008 auf 2009 geändert hat.

Zu Ihren Fragen:

Leider ist vorab mitzuteilen, dass es sich bei Ihrem privaten Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht um einen sog. "Neuvertrag" (da nach dem 1.1.2005 abgeschlossen) handelt, Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (sowie auch reinen Kapitallebensversicherungen) seit 2005 jedoch vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen sind. Sie werden den nicht steuerlich begünstigten Kapitalanlageprodukten zugerechnet.

Stattdessen werden spätere ausgezahlte Rentenleistungen mit dem sog. Ertragsanteil besteuert. Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen nicht an. Kommt es zu einer Kapitalauszahlung, führt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und den geleisteten Beiträgen zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Für den Fall, dass die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Kapitalauszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt, werden die Erträge jedoch nur zur Hälfte in die Besteuerung einbezogen.

Somit können Sie folglich auch nur die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) in der Einkommensteuererklärung erfassen.

Für 2008 erfassen Sie diese bitte im Mantelbogen, Zeile 71, für 2009 dagegen bitte in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 14.

Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Werner Seiter
- Steuerberater -


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.

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Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)

Steuerberater Werner Seiter

Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht

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