Frage geschrieben am 05.10.2011 14:58:04

Betreff: GbR Gesellschafter im Ausland, Wohnsitz in BRD


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
sehr geehrte Damen und Herren
Ich beabsichtige zusammen mit meiner Tochter in Irland ( sie hat seit Jahren ihren Wohnsitz dort)
eine Personengesellschaft noch in 2011 zu gründen.
Meine Frage nun dazu :

Werden meine Gewinn/- Verlustanteile hier in Deutschland ( DBA ?) bei meiner EinkSteuer berücksichtigt, meine Anteile sollen im 1. Jahr 100% betragen ? Nur diese Regelung ist für mich interessant.
( Sämtliche Investitionen sind von mir erbracht worden)

Kann dies (100%) überhaupt so im Gesellschaftsvertrag geregelt werden ?

Meine Gesellschaftereigenschaft soll nicht auf längere Zeit bestehen,
da dies nur als Gründungshilfe gedacht ist. Wäre es möglich bereits
in 2012 ohne steuerlichen Nachteil auszusteigen ?

Besten Dank vorab


Antwort geschrieben am 05.10.2011 16:26:47
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
Bewertungen: 28 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Yanqiong Bolik als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

1. Besteuerungsrecht nach DBA-Irland

Ihren Angaben zufolge soll die GbR in Irland gegründet sein. Solange die GbR keine gewerbliche Tätigkeit durch eine in Deutschland gelegene Betriebstätte ausübt, werden gewerbliche Gewinne der GbR nur in Irland besteuert. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird Freistellungsmethode angewendet. Das gewerbliche Ergebnis wird grundsätzlich bei der Berechnung des deutschen progressiven Steuersatzes berücksichtigt.

2. GbR und Ergebnisverteilung

Ihren Angaben zufolge beabsichtigen Sie eine Familiengesellschaft, an der nahe Angehörige, Eltern und Kinder, beteiligt sind, in Rechtsform GbR zu gründen. Bei der Ergebnisverteilung können die für die GbR geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung finden. Alternativ können Sie die Verteilungsregel im Gesellschaftsvertrag festlegen. Steuerlich überprüfen die Finanzbehörden bei Familiengesellschaften insbesondere, ob die vereinbarte Ergebnisverteilung den Beiträgen der Gesellschafter zur Erreichung des Gesellschaftszwecks entspricht. Werden entsprechend Ergebnisverteilung vertraglich geregelt, können Sie auch 100%-Anteil am Gewinn und Verlust haben.

3. Ausstieg aus GbR in 2012

Wenn Sie in 2012 wieder aus der GbR aussteigen würden, wird die Finanzverwaltung sehr wahrscheinlich danach fragen, ob Ihre Beteiligung an GbR einen wirtschaftlichen Vorgang darstellt, oder keine Rechtfertigung durch nichtsteuerliche Gründe hat. Ist die Finanzverwaltung der Auffassung, dass sich der Vorgang der Steuerminderung dient, kann die bisdahin realisierte steuerliche Vorteile rückwirkend geändert werden.

Das ist ein sehr sensibles und kompliziertes Thema, das man nur in konkretem Fall unter berücksichtigung der Gesamtheit des Sachverhalts beurteilen kann. Dafür ist diese Plattform hier leider nicht geeignet. Fall Sie den Sachverhalt detailliert überprüfen lassen möchten, stehe ich gern unter Anrechnung dieser Erstberatungsgebühr zur Verfügung.

Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?
Bewertung:
Die für mich wichtigste Frage wurde nicht schlüssig beantwortet oder es wurde die Fragestellung nicht verstanden



Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen