Frage geschrieben am 22.11.2010 15:44:40

Betreff: GbR Steuerfragen und anderes


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Hallo,
zur Zeit bin ich Auszubildender als Industriekaufmann.
Da ich in diesem Jahr einen Job als Promoter für einen Computerhersteller gemacht habe, habe ich mich als Selbstständig im Nebengewerbe angemeldet.
Nun habe ich am 01.07.2010 eine GbR mit einer anderen Person gegründet.
Zweck der GbR ist die Untervermietung von Objekten, sowie Musikproduktion und deren Vermarktung.
Zur Zeit nutzen wir die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer.
Nun werde ich Mitte nächsten Jahres die Ausbildung beenden und ab da mit Promotion mein Geld verdienen, also als Haupterwerb, was ja auch bedeutet dass ich mich privat versichern muss ?
Zusätzlich werden wir 2011 mit der GbR vorraussichtlich die 25.000EUR Grenze sprengen.
Was bedeutet dass dann genau für uns ?
Wie kann ich durch meine Selbstständigkeit oder über die GbR günstig mein Auto unterhalten ? Was muss ich sonst noch beachten ?
Könnte man auch mehrere GbRs gründen, jeweils für eine der Tätigkeiten und jeweils 25.000EUR Freibetrag haben ?
Was ist der entscheidende Unterschied zur OHG ? Lohnt evtl. eine GmbH?
Zählen meine monatlichen Gewinnentnahmen aus der GbR wie ein Gehalt ? Wir sind beide 50% beteiligt. Was muss ich für das Finanzamt im Bezug auf Promotion und GbR beachten ?


Antwort geschrieben am 22.11.2010 16:08:23
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne für Sie wie folgt beantworte:

a) Nun werde ich Mitte nächsten Jahres die Ausbildung beenden und ab da mit Promotion mein Geld verdienen, also als Haupterwerb, was ja auch bedeutet dass ich mich privat versichern muss?
a. Das ist richtig, Sie werden sich privat versichern müssen.
b) Zusätzlich werden wir 2011 mit der GbR voraussichtlich die 25.000EUR Grenze sprengen.
Was bedeutet dass dann genau für uns ?
a. Hier ist nicht klar, welche Grenze Sie meinen. Umsatzsteuerlich gibt es die Kleinunternehmergrenze von EUR 17.500,00. Diese Grenze dürfen Sie im Gründungsjahr der GbR „voraussichtlich" nicht überschreiten. Sie müssen also nachweisen, dass Sie aus der Sicht des 01.07.2010 nicht mit mehr als EUR 8.750,00 (= 6/10 von EUR 17.500) gerechnet haben. Sollte dies nicht gelingen, wird die GbR im Jahre 2010 bereits umsatzsteuerpflichtig.
b. Gewerbesteuerlich gibt es einen Freibetrag von EUR 24.000,00, der sich allerdings auf den Gewinn (Gewerbeertrag) bezieht. Ich gehe davon aus, dass Ihre genannte Grenze eine Umsatzgrenze ist.
c) Wie kann ich durch meine Selbstständigkeit oder über die GbR günstig mein Auto unterhalten ? Was muss ich sonst noch beachten ?
a. Sie können Ihr Kfz in die GbR „einlegen" und dort abschreiben, wenn das Kfz zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.
b. Sie müssen dann allerdings einen Privatanteil nach der so genannten 1%-Regel versteuern, d.h. 1% des Bruttolistenneupreises Ihres Kfz pro Monat.
d) Könnte man auch mehrere GbRs gründen, jeweils für eine der Tätigkeiten und jeweils 25.000EUR Freibetrag haben ?
a. Das geht grundsätzlich, wobei nach wie vor nicht klar ist, welchen Freibetrag Sie meinen.

e) Was ist der entscheidende Unterschied zur OHG ? Lohnt evtl. eine GmbH?
a. Steuerlich gibt es zur OHG keine Unterschiede; die OHG ist lediglich im Handelsregister eingetragen.
b. Ob eine GmbH „lohnt" kann ohne weitere Angaben natürlich nicht entschieden werden
f) Zählen meine monatlichen Gewinnentnahmen aus der GbR wie ein Gehalt ?
a. Nein, die Entnahmen werden als „Entnahmen" behandelt und sind einkommensteuerlich zunächst unbeachtlich.
b. Versteuert wird 50% des Gesamtgewinnes der GbR, unabhängig davon, was Sie aus der GbR entnommen haben
g) Was muss ich für das Finanzamt im Bezug auf Promotion und GbR beachten?
a. Sie müssen ein Gewerbe bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anmelden und die GbR beim Finanzamt anmelden.
b. Die GbR erstellt eigene Steuererklärungen, nämlich die „Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungserklärung,", die „Gewerbesteuererklärung" und die „Umsatzsteuererklärung".
c. Umsatzsteuerlich muss die GbR monatliche „Umsatzsteuervoranmeldungen" abgeben.
h) Schreiben Sie mir bitte im Rahmen einer Nachfrage, welchen Freibetrag Sie meinen.
i) Ich empfehle Ihnen in jedem Fall hierzu gerade in der Gründungsphase einen Steuerberater zu befragen, da es eine Vielzahl von Fragen gibt, die Sie nicht gestellt haben und die jedoch gerade im Hinblick auf die Rechtsformwahl etc. entscheidend sind, die jedoch nicht im Rahmen einer Erstberatung zu lösen sind. Sie können mich gerne einmal über meine E-Mail Adresse hierzu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de

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