Frage geschrieben am 10.03.2010 07:55:15Betreff: Gebäude Afa bei Wohnung im Erbbaurecht
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Meine Frage ist nun, wie ist das beim Kauf einer Eigentumswohnung im Erbbaurecht.Hier müsste man doch den kompletten Kaufpreis ansetzen können, da ich ja keinen Grund und Boden erwerbe?
Fallen eigentlich beim Kauf einer Erbbauwohnung höhere Kosten für Grundbuch und Notar an - ich denke üblicherweise rechnet man doch mit ca. 1.5% vom Kaufpreis?
Antwort geschrieben am 10.03.2010 12:08:07
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Steuerberater Werner Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
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im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gebotenen Minimalhonorars beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
Der für Sie steuerrechtliche Vorteil des Erbbaurechtsbesteht darin, dass neben der Geltendmachung der Abschreibung (Afa), der gesamte Erbbauzins als Werbungskosten abzugsfähig ist.
Die Abschreibung der Wohnung richtet sich dabei nach den üblichen Abschreibungsgrundsätzen des §7 EStG.
Beim Erbbaurecht kann i.d.R. der Kaufpreis vollständig abgeschrieben werden, ohne dass ein Grundstücksanteil herausgerechnet werden muss, wie dies beim Kauf eines üblichen Hauses der Fall ist.
Für genauere Berechnungen stehen wir gerne im Rahmen einer gesonderten Beauftragung zur Verfügung. Hier müssen wir jedoch genauere Angaben haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Seiter
- Steuerberater -
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.
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(in Bürogemeinschaft)
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Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht
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Website: www.kanzlei-seiter.de
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 10.03.2010 12:15:27
Die Notarkosten berechnen sich anhand des Kaufpreises und damit nach festen Tabellen. Der Wert von 1,5% stellt nur eine Richtlinie dar.
Hier ist eine Übersicht zu finden:
http://www.geldanlagen-ratgeber.de/baufinanzierung/rechner-notarkosten-grundbuchkostenrechner.php
Die Notarkosten berechnen sich anhand des Kaufpreises und damit nach festen Tabellen. Der Wert von 1,5% stellt nur eine Richtlinie dar.
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