Frage geschrieben am 29.04.2011 19:20:43

Betreff: Geerbt Landwirtschaftliche Grünflächen,Wald, Bauernhaus-Denkmalschutz


Rechtsgebiet: Erbschaftssteuer
Einsatz: € 50,00
Status: Geschlossen
Sehr geehrter Steuerprofi,

3 Geschwister haben als Nichten vom 82 jhr.Onkel -verstorben Jan.2011- Wald 78.000 qm, landwirtsch.Grünflächen 38.000qm,
Bauernhof mit 1400 qm Grundstück, je 1/3 geerbt.
Grundbuchumschreibung der 3/3 und 1 Erbschein ist vorhanden.
Den Besitz hat dieser seit 1993 von seiner Mutter/unserer Großmutter, geerbt und hat ihn seit 17 Jahren betrieblich geführt und bis zu seinem Tode nicht abgemeldet.
Sollen wir den noch fortbestehenden landwirtsch.Betrieb nun sofort abmelden oder wenigstens einen Teilbetrieb behalten.? Vorteile u. Nachteile bitte uns erläutern?
Konz sagt, bei der Erbschaftssteuer ist ein Antrag auf Stundung zinslos von 10 Jahren möglich bzw.. bei Arbeitnehmer-Einstellung diese bis zu 85 % erlassen bekommen.
Bei Teil-oder Ganzverkäufen der Flächen kommt es für den Veräusserungserlös auf die 10 Jahresfrist an. Wir haben uns durch "Konz" informiert und da heißt es, dass die 10 Jahresfrist nicht mit unserer Erbschaft beginnt, sondern mit dem Tag an dem der Vorbesitzer (unser Onkel) das Grundstück erworben oder geerbt hat. (vor 17 Jahren) Wenn die 3 Geschwister nun den Wald verkaufen würden, wäre das Veräusserungsgeschäft "Wald" steuerfrei.Ebenso die landwirtsch.Grünflächen und das denkmalgeschützte Bauernhaus.
Der Onkel lebte von einer kleinen Rente von 4800,-€ jhrl.plus Pachteinnahmen 700,-€ jhrl.mit Kleinvieh zum privaten Verbrauch auf seinem Hof. Es sind also keine Nachzahlungen an Steuern für rückwärtige Jahre zu erwarten.
Es sind auch keinerlei Steuerunterlagen in seinem Nachlass gesichtet worden. Darum müssen wir beim zuständigen Finanzamt um Einsicht in die Steuerakte für vergangene Jahre ersuchen.
Die Auflösung des gesamten Betriebes bzw.Teilbetriebes würde bedeuten dass es evtl. zu einer Versteuerung (stiller Reserven) käme. Wir vermuten jedoch steuerfreiheit wegen geringer Einnahmen.

Für eine Beantwortung des gesamten Sachverhalts wären wir Ihnen sehr dankbar und freuen uns auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen GR.



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