Frage geschrieben am 02.06.2010 13:45:59

Betreff: Gehaltsumwandlung für Dienstwagen


Rechtsgebiet: Werbungskosten
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Ist es für einen Arbeitnehmer (AN) möglich, für einen per Gehaltsumwandlung aus dem Brutto¬gehalt vollständig vom Arbeitnehmer (über ein Voll-Leasing) finan¬zierten Dienstwagen (der Arbeitgeber ist hierbei der Leasingnehmer) Werbungskosten für Dienst¬kilo¬meter (per Fahr¬ten¬buch nachgewiesen und mit dem durchschnittlichen Kilometersatz errech¬net) abzusetzen?


Antwort geschrieben am 05.06.2010 18:37:27
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
Bewertungen: 33 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Johannes Weßling als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung nach Massgabe des von Ihnen gebotenen Betrages sowie nach Massgabe der Vorgaben dieser Plattform.

Wenn Leasingnehmer der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer (wie Sie geschrieben haben) ist, Sie auf einen Gehaltsteil (z.B. EUR 10.000) verzichten und Ihnen der Wagen von Ihrem AG sodann auch zur privaten Nutzung überlassen wird, muss dieser nach Massgabe der 1% Regelung versteuert werden (z.B. EUR 5.000). In Ihrer Beispielsvariante 1 ist dies richtig dargestellt; weitere Werbungskosten für betriebliche Fahrten können nicht angesetzt werden, da sämtliche Kosten (Leasingrate) ja bereits vom AG getragen werden.

Wenn Sie Webungskosten abziehen wollen, wie in Ihrer Variante 2, dann müssten Sie auch wirtschaftlich die Leasinggebühr aus Ihrem Bruttoeinkommen tragen. Das Einkommen wäre dann EUR 100.000 - 8.000. Sie würden also in Variante 2 EUR 92.000 gegenüber EUR 95.000 in Variante 1 versteuern müssen.

Die Variante 3 des Finanzamtes ist diejenige mit Fahrtenbuch, also ohne 1% Regelung. Hier müßten Sie tatsächlich lediglich EUR 92.000 versteuern, wären aber verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen.

Ich bin gerne bereit, weitere Rückfragen zu beantworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?


Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen