Frage geschrieben am 23.11.2010 11:42:09Betreff: Geldwerter Vorteil
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Antwort geschrieben am 23.11.2010 12:30:59
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Während bei einem Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten und Verpflegungspauschale möglich ist, gilt dies mangels einer ausdrücklichen Befreiungsvorschrift nicht für Selbständige. Leistungen für die von Ihnen genannten Kosten sind daher grundsätzlich als Einnahmen anzusehen, außer Sie können dies als durchlaufende Gelder darstellen oder Auslagenersatz.Da ich den Wortlaut Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich dazu leider keine genaueren Hinweise erteilen.
Handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen, muss das Finanzamt aber die Aufwendungen, die entstanden sind, als Betriebsausgaben zulassen. Hätte Ihnen der Auftraggeber den Betrag direkt überwiesen, dann hätten Sie ja die Hotels etc. daraus gezahlt. Dann wäre das ja eine "Nullrunde". Eine höhere Bewertung als die tatsächlichen Kosten ist meiner Ansicht nach nicht berechtigt.
Wenn Sie bisher Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht haben, müssen Sie die Hinzurechnung bei Übernahme der Verpflegung insoweit akzeptieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine Nachfrage oder auch eine darüberhinausgehende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie sollten auf jeden Fall die bestehenden Verträge überprüfen lassen, um eine günstigere Gestaltung unter wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten zu erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.11.2010 20:37:16
Hallo Frau Zerban, vielen Dank für ihre hilfreiche Antwort! Laut unserem Vertrag bezahlt der Veranstalter direkt Hotel und Verpflegung - wie könnte denn eine optimale Vertragsklausel in dieser Hinsicht aussehen?
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Frau Zerban, vielen Dank für ihre hilfreiche Antwort! Laut unserem Vertrag bezahlt der Veranstalter direkt Hotel und Verpflegung - wie könnte denn eine optimale Vertragsklausel in dieser Hinsicht aussehen?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 26.11.2010 10:36:30
Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme zu Ihrer Frage hier gerne Stellung. Es sollte in dem
jeweiligen Vertrag der Betrag genannt sein, der für die Band gezahlt wird und dass der Vertragspartner Ihnen diesen Betrag schuldet, jedoch direkt an das Hotel, etc. zahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme zu Ihrer Frage hier gerne Stellung. Es sollte in dem
jeweiligen Vertrag der Betrag genannt sein, der für die Band gezahlt wird und dass der Vertragspartner Ihnen diesen Betrag schuldet, jedoch direkt an das Hotel, etc. zahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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