Frage geschrieben am 23.11.2010 11:42:09

Betreff: Geldwerter Vorteil


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Als Band-GbR sind wir seid vielen Jahren unterwegs und schliessen Verträge mit Konzertveranstaltern ab. In diesen Verträgen ist die Gage, Hotel und Verpflegung zu Lasten des Veranstalters festgelegt. Nun bewertet das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung Hotel und Verpflegung als geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist und zusätzlich unsere Reisekostenpauschale schmälert. Ist dieser Vorgang rechtmässig? Oftmals sind die Hotelkosten Sonderpreise für die Veranstalter und die Verpflegung aus eigener Küche selbst erbracht. Vielen Dank für ihre Hilfe!


Antwort geschrieben am 23.11.2010 12:30:59
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Während bei einem Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten und Verpflegungspauschale möglich ist, gilt dies mangels einer ausdrücklichen Befreiungsvorschrift nicht für Selbständige. Leistungen für die von Ihnen genannten Kosten sind daher grundsätzlich als Einnahmen anzusehen, außer Sie können dies als durchlaufende Gelder darstellen oder Auslagenersatz.Da ich den Wortlaut Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich dazu leider keine genaueren Hinweise erteilen.

Handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen, muss das Finanzamt aber die Aufwendungen, die entstanden sind, als Betriebsausgaben zulassen. Hätte Ihnen der Auftraggeber den Betrag direkt überwiesen, dann hätten Sie ja die Hotels etc. daraus gezahlt. Dann wäre das ja eine "Nullrunde". Eine höhere Bewertung als die tatsächlichen Kosten ist meiner Ansicht nach nicht berechtigt.

Wenn Sie bisher Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht haben, müssen Sie die Hinzurechnung bei Übernahme der Verpflegung insoweit akzeptieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine Nachfrage oder auch eine darüberhinausgehende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie sollten auf jeden Fall die bestehenden Verträge überprüfen lassen, um eine günstigere Gestaltung unter wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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