Frage geschrieben am 22.02.2010 14:41:53

Betreff: Gem. Darlehnsverpflichtungen steuerlich in einem anderen Verhältnis zuweisen


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
Ist es möglich gemeinsame Darlehnsverpflichtungen, bei denen jeder Darlehnsnehmer voll haftet, steuerlich wirksam im Innenverhältnis anders als 50:50 zuzuweisen?

Hintergrund:
Ein Verwandter und ich besitzen gemeinsam 5 ETW. 4 davon zu je 1/2 und 1 in BGB-Gemeinschaft. Für alle Objekte existieren insgesamt 6 Darlehn mit unterschiedlichen Laufzeiten. Diese sind den einzelnen Objekten nicht direkt und eindeutig zugeordnet, sondern dienen der Gesamtfinanzierung.

Vorhaben:
Zukünftig soll ich 4, mein Verwandter 1 Wohnung im Alleinbesitz haben. Diese gegenseitige Übertragung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Zielsetzung:
Wir wollen die Darlehn unverändert weiter gemeinschaftlich halten, um keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Steuerlich wollen wir aber die anteiligen Aufwendungen für Zins (und Tilgung) nach einem anderen Schlüssel als dem bisherigen (50:50) aufteilen.

Frage:
Ist es möglich dies durch interne Vereinbarung steuerlich wirksam zu vereinbaren? Konkret würde bspw. festgehalten, daß 83% der gezahlten Zinsen und 97% der geleisteten Tilgung mir zugerechnet werden, während die verbleibenden Beträge meinem Verwandten angerechnet werden sollen. Wenn ja, in welcher Form muß diese Vereinbarung getroffen werden, damit die Wirksamkeit nicht in Frage gestellt wird?

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen