Frage geschrieben am 04.12.2008 13:31:48

Betreff: Gemeinnütziger Verein: Platzmiete


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Hallo Steuerprofi,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben für unsere Trainings einen Platz angemietet. Dafür bezahlt der Verein vorab 500 Euro an den vermietenden Verein und dafür können wir den angemieteten Platz 50 Stunden nutzen. Sind die 50 Stunden verbraucht, zahlen wir wieder usw. Um die Vereinskasse nicht zu belasten, zahlt jedes Mitglied einen Trainingsbeitrag von 5 Euro pro Training (natürlich nur bei Teilnahme). Sobald 500 Euro zusammen sind fliessen diese Gelder wieder in die Vereinskasse. Ist dieses Vorgehen rechtens? Wie müssen diese Einnahmen steuerrechtlich korrekt verbucht werden, auch im Hinblick auf eine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt? Sind das Spenden der Vereinsmitglieder?
Besten Dank und viele Grüsse


Antwort geschrieben am 04.12.2008 14:59:18
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Damit Spenden zu den Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke gehören sind zwei Voraussetzungen erforderlich:

1. Die Ausgaben müssen FREIWILLIG
und
2. UNENTGELTLICH

geleistet werden.

Es handelt sich hier jedoch um ein Eintrittsgeld, das die Vereinsmitglieder bezahlen müssen. Eine steuerbegünstigte Spende würde nur dann vorliegen, wenn NEBEN dem festen Eintrittsgeld von 5 Euro eine freiwillige Zuwendung erfolgen würde. In Ihrem Falle liegt aber weder Freiwilligkeit oder Unentgeltlichkeit vor, dafür wäre erforderlich, dass die Trainingseinheiten auch ohne Spende besucht werden dürfen und der Besucher für den Besuch oder die Nutzung einen Betrag spendet. Hier bezahlt er aber ein Eintrittsgeld, um das Training durchführen zu können. Somit liegt keine Spende vor.

Steuerlich passiert aber überhaupt nichts. Die 5 Euro stellen Einnahmen des Vereins dar, die Zahlung der Miete an den anderen Verein stellt in gleicher Höhe eine Ausgabe des Vereins dar. Somit dürfen auch die Eintrittsgelder wieder in die Vereinskasse fliessen, die wiederum, da der Verein Vertragspartner des Vermieters ist, daraus die Miete bezahlt.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass die §§ 64 und 65 AO mit den dort angegebenen Einnahmegrenzen erfüllt sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?


Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen